GKV-Beitragssatz-stabilisierungsgesetz erhöht wirtschaftlichen Druck auf Zahnarztpraxen

GKV-Beitragssatz-stabilisierungsgesetz erhöht wirtschaftlichen Druck auf Zahnarztpraxen

Neue Vergütungsregeln für die vertragszahnärztliche Versorgung

Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat die Bundesregierung einen grundlegenden Kurswechsel in der Vergütung der vertragszahnärztlichen Versorgung eingeleitet. Ziel ist es, den Anstieg der GKV-Ausgaben zu begrenzen und weitere Beitragserhöhungen zu vermeiden. Künftig werden die Honorarsteigerungen deutlich stärker an der Entwicklung der Grundlohnsumme orientiert. Gleichzeitig werden in der Kieferorthopädie Leistungskomplexe und Pauschalvergütungen eingeführt.

Nach Auffassung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) werden damit die Besonderheiten der Zahnmedizin unzureichend berücksichtigt. Tatsächlich zählt die vertragszahnärztliche Versorgung seit Jahren zu den wirtschaftlichsten Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung: Ihr Anteil an den gesamten GKV-Ausgaben ist kontinuierlich auf zuletzt 5,6 % gesunken, obwohl der Leistungskatalog stetig erweitert wurde. Während die GKV-Leistungsausgaben zuletzt insgesamt um 8,0 % zunahmen, stiegen die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz lediglich um 4,8 % und damit sogar unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung von 5,17 %.

Insbesondere präventionsorientierte Versorgung gerät unter Druck

Besonders kritisch sehen die Zahnärzteschaft und ihre Selbstverwaltung, dass medizinisch notwendige Leistungen künftig nur eingeschränkt finanziert werden können. Dies betrifft insbesondere die seit 2021 etablierte präventionsorientierte Parodontitistherapie sowie den weiteren Ausbau der Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Im Bereich der Kieferorthopädie wurde der ursprünglich vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt zwar weitgehend entschärft, die geplanten Pauschalvergütungen stoßen jedoch weiterhin auf deutliche Kritik.

 

Kommentar:

Unabhängig von der politischen Bewertung dürfte das Gesetz die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Zahnarztpraxen nachhaltig verändern. Die vergangenen Jahre waren bereits durch eine hohe Kosteninflation bei Personal, Energie, Mieten und Materialien geprägt. Können Honorare künftig noch weniger an diese Kostenentwicklung angepasst werden, geraten insbesondere personalintensive GKV-Leistungen zunehmend unter Margendruck.

Betriebswirtschaft gewinnt weiter an Bedeutung

Für Praxisinhaber bedeutet dies, dass betriebswirtschaftliche Steuerung, Produktivität und effiziente Praxisorganisation weiter an Bedeutung gewinnen. Investitionen in Digitalisierung, KI-gestützte Prozesse und automatisierte Arbeitsabläufe bleiben zwar langfristig unverzichtbar, ihre Finanzierung dürfte jedoch schwieriger werden. Gleichzeitig dürfte der Anteil privat finanzierter Leistungen weiter steigen, da viele Praxen versuchen werden, sinkende Ertragsmargen im GKV-Bereich teilweise zu kompensieren.

Hinzu kommt, dass sich der bereits bestehende Fachkräftemangel weiter verschärfen könnte. Personalkosten stellen den größten Ausgabenblock vieler Zahnarztpraxen dar. Gleichzeitig steigen die Gehälter infolge des Wettbewerbs um qualifizierte Zahnmedizinische Fachangestellte und angestellte Zahnärzte kontinuierlich. Werden die Vergütungsspielräume durch gesetzliche Vorgaben begrenzt, wird es für viele Praxen schwieriger, marktgerechte Gehälter zu zahlen oder zusätzliche Leistungen zur Mitarbeiterbindung anzubieten. Dies könnte den Wettbewerb um Fachkräfte weiter verschärfen und die wirtschaftliche Belastung insbesondere kleiner und mittlerer Praxen erhöhen.

Strukturwandel dürfte sich weiter beschleunigen

Diese Entwicklung könnte den Strukturwandel weiter beschleunigen. Größere Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisverbünde und zahnärztliche MVZ verfügen häufig über bessere Möglichkeiten, steigende Fixkosten auf mehrere Standorte zu verteilen, Verwaltung und Einkauf zu zentralisieren sowie Investitionen effizienter umzusetzen. Für kleinere Einzelpraxen – insbesondere in ländlichen Regionen – wächst dagegen der wirtschaftliche Druck. Dies könnte die ohnehin schwierige Praxisnachfolge zusätzlich erschweren und die Zahl vorzeitiger Praxisabgaben erhöhen.

Kurzfristige Einsparungen mit langfristigen Risiken

Gesundheitspolitisch stellt sich die Frage, ob kurzfristige Einsparungen langfristig tatsächlich zu einer Stabilisierung der GKV-Finanzen beitragen. Die Zahnmedizin gilt international als Paradebeispiel dafür, dass konsequente Prävention nicht nur die Mundgesundheit verbessert, sondern auch kostenintensive Folgebehandlungen vermeidet. Werden präventionsorientierte Versorgungskonzepte aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt oder Investitionen in moderne Behandlungstechnologien aufgeschoben, könnten die Einsparungen der Gegenwart langfristig höhere Behandlungskosten nach sich ziehen. Gerade weil die vertragszahnärztliche Versorgung ihren Ausgabenanteil an den GKV-Gesamtausgaben über viele Jahre kontinuierlich reduziert hat, erscheint fraglich, ob die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Maßnahmen der geeignete Ansatz für weitere Kostendämpfungsmaßnahmen sind.

Veränderte Leistungsstruktur in den Praxen

Das Gesetz dürfte auch die strategische Ausrichtung vieler Zahnarztpraxen beeinflussen. Je stärker die Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung unter Druck gerät, desto wichtiger werden privat finanzierte Leistungen für die Ertragsentwicklung. Bereits heute erzielen viele Praxen einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit Leistungen außerhalb des GKV-Leistungskatalogs – etwa in der Implantologie, hochwertigen Prothetik, ästhetischen Zahnheilkunde, Aligner- und Schienentherapie oder der Individualprophylaxe.

Diese Entwicklung könnte sich künftig weiter verstärken. Praxen werden Investitionen verstärkt auf Behandlungsfelder konzentrieren, in denen sie ihre Leistungen kostendeckend und unabhängig von gesetzlichen Vergütungsbegrenzungen anbieten können. Dies stärkt zwar die unternehmerische Stabilität der Praxen und kann Innovationen fördern, birgt jedoch gleichzeitig die Gefahr einer zunehmenden Zweiteilung der Versorgung: Während gesetzlich finanzierte Leistungen unter einem steigenden Wirtschaftlichkeitsdruck stehen, gewinnen privat finanzierte Behandlungen weiter an Bedeutung.

Fazit

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz dürfte weit über eine kurzfristige Kostendämpfung hinauswirken. Es beeinflusst Investitionsentscheidungen, Personalstrategien, Praxisnachfolge und den Strukturwandel der Branche. Gleichzeitig könnte es die Gewichte innerhalb des Leistungsspektrums weiter zugunsten privat finanzierter Behandlungen verschieben. Für Praxisinhaber wird es deshalb wichtiger denn je, wirtschaftliche Kennzahlen konsequent zu steuern, Prozesse zu digitalisieren und ihre Praxis strategisch so auszurichten, dass sie sowohl den Versorgungsauftrag erfüllen als auch unter den neuen Rahmenbedingungen langfristig wirtschaftlich erfolgreich bleiben kann.

Quelle: KZBV – Dunkle Aussichten für die Patientenversorgung: KZBV zum beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
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