Ab 2027 begrenzt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz das Honorarwachstum, führt zahlreiche bislang extrabudgetäre Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurück und streicht Zuschläge. Die finanziellen Folgen hängen insbesondere von Fachgruppe, Leistungsmix, regionaler Honorarverteilung und Kostenstruktur ab.
Nachbesserungen geplant
CDU/CSU und SPD wollen im Rahmen der Notfallreform einzelne Sparmaßnahmen zurücknehmen und die Vergütung ambulanter Eingriffe neu ordnen. Wesentliche Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 greifen:
- Fixkostendegressionsabschläge: Die aktuell vorgesehenen Abschläge sollen sowohl für entbudgetierte haus- und kinderärztliche Leistungen als auch für die hausarztzentrierte Versorgung vollständig entfallen.
- Ambulantes Operieren: Die auf Grundlage des Bewertungsausschusses seit dem 1. Januar 2026 extrabudgetär vergüteten EBM-OP-Leistungen einschließlich Begleitleistungen sollen auch ab 2027 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) honoriert werden.
- Hybrid-DRG: Fälle ohne Übernachtung sollen an 2027 vollständig nach den regionalen EBM-Preisen zuzüglich der gesondert abrechenbaren Sachkosten vergütet werden. Bei stationärer Behandlung mit mindestens einer Übernachtung bleibt 2027 die Hybrid-DRG-Fallpauschale bestehen. Zum 1. Januar 2028 soll die Hybrid-DRG-Regelung nach § 115f SGB V entfallen; für Krankenhäuser sind dann Kurzzeitfallpauschalen vorgesehen.
- Psychotherapie: Ausnahmen von der Budgetierung sind für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, psychotherapeutische Leistungen für Patienten, die die Voraussetzungen der Richtlinien nach § 92 Abs. 6b SGB V erfüllen, sowie bestimmte dringliche, über die Terminservicestellen vermittelte Akutbehandlungen vorgesehen. Für am 31. Dezember 2026 noch laufende, beantragte und genehmigte Einzel- oder Gruppentherapien sollen innerhalb der MGV bis zum Therapieende keine Honorarbegrenzungen oder -minderungen zur Anwendung kommen.
Die Änderungen sind noch nicht beschlossen. Besonders die Hybrid-DRG-Pläne bleiben umstritten. Praxen sollten deshalb sowohl die aktuell geltenden Regelungen als auch die möglichen Nachbesserungen in ihrer Planung für 2027 berücksichtigen.
Infopaket für Praxen und Berater
Rebmann Research hat die Regelungen praxisnah aufbereitet. Die Einigung zum Orientierungswert 2027 ist bereits berücksichtigt: Sobald die endgültigen Beschlüsse vorliegen, erfolgt eine Aktualisierung des Infopakets. Das kostenfreie Infopaket enthält:
- eine Einordnung der finanziellen Auswirkungen,
- eine Übersicht über Regelungen, Fristen und besonders betroffene Praxen,
- eine Checkliste mit sechs konkreten Schritten zur Vorbereitung auf 2027.
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Quelle: REBMANN RESEARCH