Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Januar 2024 eine Erweiterung der Psychotherapie-Richtlinie für Kinder und Jugendliche beschlossen. Künftig stehen betroffenen gesetzlich krankenversicherten Kindern und Jugendlichen Leistungen für eine Systemische Therapie zur Behandlung psychotherapeutischer Erkrankungen zur Verfügung. Für Erwachsene zählt dieses Verfahren bereits seit 2020 zu den Kassenleistungen.
Die Systemische Therapie konzentriert sich auf die sozialen Beziehungen innerhalb von Familien oder Gruppen. Ziel ist es, die Interaktionen in diesen “Systemen” zu verändern und eine funktionalere Selbstorganisation der Patienten zu fördern. Die Therapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie sowie im “Mehrpersonensetting” mit relevanten Bezugspersonen durchgeführt werden.
Der G-BA betont, dass die Ausrichtung der Systemischen Therapie, insbesondere durch die Einbeziehung des sozialen Umfelds für Kinder und Jugendliche geeignet ist. Angesichts des deutlichen Anstiegs psychischer Erkrankungen bei jungen Menschen während der Corona-Pandemie wird die Einführung der Systemischen Therapie als weitere passgenaue psychotherapeutische Behandlungsform begrüßt.
Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung ist Voraussetzung
Die Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche kann von qualifizierten Berufsgruppen als ambulante Leistung erbracht und abgerechnet werden. Die Voraussetzungen hierfür sind eine Qualifikation in der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen sowie eine abgeschlossene Weiterbildung in der Systemischen Therapie. Zusätzlich ist die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung notwendig.
Nach dem Beschluss des G-BA wird die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie rechtlich geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Anwendung der Systemischen Therapie ist jedoch erst möglich, nachdem der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Vergütung festgelegt hat.
Kommentar:
Die Entscheidung des G-BA, die Systemische Therapie auch für Kinder und Jugendliche als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anzuerkennen, ist ein bedeutender Schritt im Bereich der psychischen Gesundheitsversorgung. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden psychischen Belastungen junger Menschen während der Corona-Pandemie bietet diese Therapieform eine gezielte und passgenaue Möglichkeit der Unterstützung. Die Einbeziehung des sozialen Umfelds in die Therapie macht sie besonders effektiv für diese Altersgruppe. Nun liegt es am Bewertungsausschuss, die Weichen für eine reibungslose Umsetzung und angemessene Vergütung zu stellen, damit betroffene Kinder und Jugendliche zeitnah von dieser neuen Option profitieren können.
Quellen: