Die Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im kommenden Jahr auf einen Rekordwert von knapp 46,7 Mrd. Euro anwachsen. Dies geht aus der aktuellen Prognose des GKV-Schätzerkreis (aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbands) hervor.
Durchschnittlicher GKV-Betrag steigt auf 17,1%
Unter Einbezug des regulären Bundeszuschusses von 14,5 Mrd. Euro (ohne Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Krankenkasse) liegen die für 2025 prognostizierten Einnahmen des Gesundheitsfonds bei 294,7 Euro. Diesem Betrag steht ein voraussichtliches Ausgabenvolumen von 341,4 Mrd. Euro gegenüber. Abzüglich der Einnahmen durch den gegenwärtigen Zusatzbeitrag ergibt sich ein Minus von 13,8 Mrd. Euro, das im kommenden Jahr eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5% notwendig macht. Hierdurch klettert der allgemeine Beitragssatz in der GKV auf 17,1%. Der steigende Zusatzbeitrag ist allein von den Arbeitnehmern zu schultern, deren Beitragslast auf 9,8% anwächst. Die Arbeitgeber tragen unverändert 7,3% (den hälftigen Anteil des regulären Beitragssatzes in Höhe von 14,6%).
Kommentar:
Als Grund für die Finanzierungslücke nennt das Bundesgesundheitsministerium insbesondere die stark steigenden Kosten im Krankenhausbereich und sieht sich damit in Bezug auf die jüngst verabschiedete Krankenhausstrukturreform bestärkt. Die Kassen verweisen jedoch auf die enormen Kosten, die mit der Reform auf die GKV zukommen. Im Visier steht dabei der sogenannte Transformationsfonds. Für den strukturellen Umbau der Krankenhauslandschaft sieht das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Zeitraum von 2026 bis 2035 eine Beteiligung der GKV in Höhe von jährlich 2,5 Mrd. Euro vor.
Ampel-Aus: Scheitert die Krankenhausstrukturreform nun doch noch?
Aus Sicht der GKV fällt der Transformationsfonds in den Bereich der Investitionsfinanzierung und damit in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Kassen ziehen deshalb den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Erwägung. Das KHVVG wurde zwar bereits vom Bundestag verabschiedet, einige (insbesondere die unionsgeführten) Bundesländer haben jedoch angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Durch den aktuellen Bruch der Koalition sinken dabei die Chancen, die Reform rechtzeitig vor den Neuwahlen auf den Weg zu bringen. Zwar kann der Bundestag am Ende des Vermittlungsprozesses Gesetze mit einfacher Mehrheit verabschieden, fraglich ist jedoch, ob in diesem Fall die nun um die FDP erweiterte Opposition zustimmen würde.
Kassen kritisieren Übernahme versicherungsfremder Leistungen
Die prekäre finanzielle Lage der Kassen lässt erneut die Diskussion um die sogenannten versicherungsfremden Leistungen der Kassen aufkeimen. Bereits seit Jahren fordern die Krankenkassen eine kostendeckende Finanzierung der Gesundheitsausgaben für Bürgergeldempfänger über Steuern. Kritik gilt ferner der Tatsache, dass die bisherige Regierung entgegen der Pläne im Koalitionsvertrag keine nachhaltigen Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen erarbeitet hat.
Quellen:
- Bundesanzeiger – Amtliche Veröffentlichungen 2024 – veröffentlicht am 7.11.2024 (BAnz AT 07.11.204 B 4)
- Deloitte – Finanzlücke der gesetzlichen Kassen so groß wie nie