Die gesetzlichen Krankenkassen verbuchen im ersten Quartal 2021 ein Defizit in Höhe von 148 Mio. Euro. Die Finanzreserven von derzeit noch 16,6 Mrd. Euro entsprechen durchschnittlich 0,7 Monatsausgaben. Gesetzlich vorgesehen ist eine Monatsausgabe von 0,2. Die Einnahmen belaufen sich auf 69,3 Mrd. Euro, welchen Ausgaben von rund 69,4 Mrd. Euro gegenüberstehen. Dabei zeichnen sich bei einem Anstieg der Versichertenzahlen um 0,2%, höhere Kosten für Leistungen und die Verwaltung von 2,3% ab. Der von den Krankenkassen im Durchschnitt erhobene Zusatzbeitragssatz liegt bei 1,28%.
Verantwortlich für den Anstieg der Kosten sind Arzneimittelausgaben (+0,8%), ärztliche und zahnärztliche Behandlungen (+7,4 bzw. +6,1%) sowie Zahnersatz (+9,9%). Außerdem sind die Krankengeldausgaben um 5,6 % und besonders stark die Ausgaben in Bezug auf das Kinderkrankengeld (+46%) gestiegen, was unter anderem auf die Anspruchserweiterung aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Rückläufig zum Vergleichsquartal 2020 sind insbesondere Krankenhausbehandlungen (-1,7%) sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (-14,1%). Für die dadurch entstandenen Belegungsrückgänge erhalten die Einrichtungen vom Bund ca. 3 Mrd. bzw. 135 Mio. Euro Ausgleichszahlungen.
Die Finanzentwicklung unterscheidet sich nach Art der Krankenkassen, die von Gewinnen bis zu Verlusten sehr heterogene Ergebnisse erzielen. Zu den Gewinnern zählen die Ersatzkassen (+435 Mio. Euro), die Innungskrankenkassen (+49 Mio. Euro) und die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (+14 Mio. Euro). Negative Abschlüsse verzeichnen die Allgemeine Ortskrankenkasse (-563 Mio. Euro), die Betriebskrankenkassen (-63 Mio. Euro) und die KNAPPSCHAFFT (-20 Mio. Euro). Zu berücksichtigen ist dabei allerdings die im Jahr 2021 verpflichtende Abführung individueller Finanzreserven an den Gesundheitsfonds im Umfang von insgesamt 1,99 Mrd. Euro.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2021
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