GKV-Heilmittelinformationssystem liefert Details zum Jahr 2021

GKV-Heilmittelinformationssystem liefert Details zum Jahr 2021

Gestiegene Ausgaben der GKVen für Physiotherapie in 2021

Bei nahezu konstanten Behandlungseinheiten, in Summe waren es im vergangenen Jahr 254 Mio. (plus 0,9% im Vergleich zu 2020), sind die bei den GKVen abgerechneten Bruttoumsätze für Physiotherapie (d.h. ohne Zuzahlungen) um nahezu 11% auf 7,23 Mrd. Euro angestiegen. Mit einem Anteil von fast 72% machen Krankengymnastik, Lymphdrainage, Massagen und Co. das Gros der Heilmittel aus. In 2021 entfielen auf Ergotherapie 1,5 Mrd. Euro, auf Logopädie 1 Mrd. Euro und auf Podologie 0,3 Mrd. Euro. Während ergo- und logopädische Behandlungen insbesondere bei jüngeren Patientengruppen und Kindern verschrieben werden, konzentrieren sich physiotherapeutische Verordnungen auf höhere Lebensalter und dabei insbesondere auf Frauen. Fast zwei Drittel der Patienten des Physiotherapeuten sind Frauen.

Innerhalb der Physiotherapie wiederum entfallen 90% dieser von den GKVen erstatteten Leistungen eines Physiotherapeuten auf nur zehn Therapien, allen voran Krankengymnastik, gefolgt von Manueller Therapie und ZNS-Krankengymnastik für Erwachsene. Das häufigste Anwendungsgebiet sind mit der Hälfte der Fälle Wirbelsäulenerkrankungen.

Hauptursache für die Ausgabensteigerungen sind die neuen Rahmenvereinbarungen zur Vergütung der Heilmittelerbringer (siehe hierzu News vom 29.3.2022)

Wichtigste Verordner für Physiotherapeuten sind die Hausärzte

Fast die Hälfte des Verordnungsumsatzes von Physiotherapeuten entfällt auf die hausärztliche Versorgung: Die Hausärzte tragen mit 35% dazu bei, die (hausärztlich tätigen) Internisten mit weiteren 13,5%. Bei Letzteren war der Zuwachs gegenüber den Umsätzen 2020 zudem am höchsten, gefolgt von den sonstigen Internisten sowie den Nervenärzten.

Bei Orthopäden und Gynäkologen fällt auf, dass diese fast ausschließlich Heilmittelleistungen für Physiotherapeuten verschreiben.

 

Kommentar:

Rechtliche Regelungen begrenzen Kooperationsmöglichkeiten

Diese Facharztgruppen sind damit besonders interessant für physiotherapeutische Praxen bzw. für Kooperationen. Aber es gilt rechtliche Regelungen zu beachten, so dürfen sich Physiotherapeuten nicht an einem MVZ als Gesellschafter beteiligen – alte Konstellationen (bis 2012 war eine Beteiligung möglich) genießen Bestandsschutz. In Abhängigkeit von der jeweiligen Landesberufsordnung für Ärzte sind jedoch Praxisgemeinschaften zwischen Arzt und Therapeut möglich, was jeweils eigene Behandlungsverträge mit den Patienten erfordert. Das Zuweiserverbot der Ärzte wie auch das Antikorruptionsgesetz definieren enge Grenzen, ob und inwieweit Kooperationen zwischen Physiotherapeuten und Ärzten möglich sind. Zuweisungen gegen Entgelt – die ja bereits vorher berufsrechtlich nicht erlaubt waren – werden seither auch unter strafrechtliche Verfolgung gestellt. Empfehlungen (ohne Gegenleistung) darf ein Arzt hinsichtlich Therapeuten nur aussprechen, wenn es um spezielle Therapien/Spezialgebiete geht.

Quelle: GKV – Heilmittel – HIS-Berichte

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