Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte e. V. hat am 27.4.2026 einen offenen Brief an die Bundesgesundheitsministerin und die Bundesregierung veröffentlicht. Anlass ist der Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, den der Verband als erheblichen Eingriff in die zahnärztliche Berufsfreiheit kritisiert. Im Mittelpunkt steht der geplante Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Leistungen.
Der aktuelle Kabinettsentwurf sieht vor, dass kieferorthopädische Leistungen für gesetzlich Versicherte künftig nur noch von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie abgerechnet werden dürfen. Bislang konnten auch approbierte Zahnärzte ohne Fachzahnarzttitel diese Leistungen erbringen. Nach Einschätzung der Bundesregierung könnten durch die Neuregelung 2027 zunächst rund 30 Mio. € und in den Folgejahren jeweils etwa 60 Mio. € eingespart werden. Zugleich soll die Zahl medizinisch nicht dringend erforderlicher Behandlungen zurückgehen.
Der Verband warnt dagegen vor erheblichen Folgen für Berufsfreiheit und Versorgungsstrukturen. Kritisiert wird insbesondere, dass bereits bestehende Behandlungsbefugnisse nachträglich eingeschränkt würden, obwohl viele Zahnärzte ihre Praxen im Vertrauen auf die dauerhafte Zulässigkeit kieferorthopädischer Leistungen aufgebaut hätten. Dies komme wirtschaftlich einer Entwertung spezialisierter Praxen gleich.
Zudem befürchtet der Verband Nachteile für die Versorgung gesetzlich Versicherter. Eine stärkere Konzentration auf Fachzahnarztpraxen könne längere Wartezeiten, weitere Anfahrtswege sowie verspätete Behandlungen mit möglichen Folgeschäden verursachen. Betroffen seien laut Verband insbesondere Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum. Der Verband fordert daher, den Fachzahnarztvorbehalt aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen gemeinsam mit der zahnärztlichen Selbstverwaltung Reformen zu entwickeln, die Kosten senken und zugleich die Versorgungsqualität sichern.
Kommentar:
Eine aktuelle Auswertung von Atlas Medicus deutet darauf hin, dass der geplante Fachzahnarztvorbehalt die kieferorthopädische Versorgung insbesondere in ostdeutschen Regionen beeinträchtigen könnte. Hintergrund ist die im Bundesvergleich deutlich geringere Versorgungsdichte mit Fachzahnärzten für Kieferorthopädie. So entfallen in Sachsen-Anhalt rechnerisch fast 30.300 Einwohner auf einen Kieferorthopäden, in Mecklenburg-Vorpommern knapp 29.600 und in Brandenburg rund 26.900 (vgl. Abb.). In westdeutschen KZV-Regionen liegt die Versorgungsdichte dagegen deutlich höher – zum Teil sogar rund doppelt so hoch: In Baden-Württemberg kommen auf einen Kieferorthopäden nur ca. 15.500 Einwohner, in Hessen rund 15.900. Berlin weist mit rund 14.200 Einwohnern je Kieferorthopäde bundesweit die höchste Versorgungsdichte auf.
Abb. Zahl der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und Versorgungsdichte nach KZV-Region

Quelle: ATLAS MEDICUS
Ostdeutsche Regionen könnten bei der kieferorthopädischen Versorgung benachteiligt werden
Die Analyse verweist damit auf ein deutlich dünneres fachkieferorthopädisches Versorgungsnetz in Ostdeutschland. Kritiker des Gesetzentwurfs warnen deshalb, dass der geplante Ausschluss allgemein tätiger Zahnärzte von der KFO-Abrechnung insbesondere in strukturschwachen Regionen zu längeren Anfahrtswegen, Wartezeiten und einem eingeschränkten Behandlungsangebot vor allem für gesetzlich Versicherte führen könnte. In den ostdeutschen Bundesländern wird derzeit ein überdurchschnittlich hoher Anteil der KFO-Versorgung von Zahnärzten ohne Fachzahnarzttitel erbracht. Betroffen sein könnten jedoch auch ländliche Regionen in Westdeutschland.
Quellen: