GKV-Sparpaket trifft Kliniken unvorbereitet

GKV-Sparpaket trifft Kliniken unvorbereitet

Mit dem Ziel der kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Beiträge hat die Bundesregierung im Oktober 2025 ein Sofortmaßnahmenpaket mit einem Einsparvolumen von rund 2 Mrd. € beschlossen, das mit dem geplanten Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege umgesetzt werden soll. Den mit Abstand größten Anteil der Einsparungen tragen die Krankenhäuser mit einer Summe von bis zu 1,8 Mrd. €, die sich durch das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel ergibt. Weitere Einsparungen ergeben sich aus der Begrenzung der sächlichen Verwaltungskosten der Krankenkassen um rund 100 Mio. € sowie aus der einmaligen Reduktion der Fördersumme des Innovationsfonds um 100 Mio. €.

 

Kommentar:

Für die Krankenhäuser kommt das Sparpaket überraschend und sorgt branchenweit für erhebliche Kritik. Es trifft die Einrichtungen in einer Phase massiver wirtschaftlicher Unsicherheit: Viele Kliniken sehen sich neben massiven finanziellen Problemen mit den Anforderungen der anstehenden Krankenhausreform konfrontiert – insbesondere mit umfangreichen Umstrukturierungen und neuen Personalvorgaben. Durch das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel verlieren die Krankenhäuser – einschließlich der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken – im kommenden Jahr die Möglichkeit, steigende Kosten über die Grundlohnrate abzusichern. 2026 gilt ausschließlich der Orientierungswert als Obergrenze für die Anhebung der Landesbasisfallwerte. Damit entgehen den Kliniken insgesamt rund 1,8 Mrd. €, was faktisch fast einer Halbierung der Sofort-Transformationskosten entspricht, deren Übernahme erst im September zur finanziellen Entlastung der Branche beschlossen wurde.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Formulierungshilfe zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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