Gremium erarbeitet Anforderung zur Anwendung der Lasertherapie

Gremium erarbeitet Anforderung zur Anwendung der Lasertherapie

Anfang des Jahres hat unter federführender Beteiligung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) ein Gremium verschiedener dermatologischer Fachgesellschaften die Anforderungen zur Lasertherapie für Ärzte ohne Facharztanerkennung im Bereich Haut- und Geschlechtskrankheiten festgelegt. Weitere an der Gestaltung der Lasertherapieanforderungen beteiligte Fachgesellschaften sind der Bundesverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), Deutsche Dermatologische Akademie (DDA), Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC) sowie die Deutsche Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin (DGLM).

Das Ziel der Definition von Lehrinhalten ist die Ermöglichung der leitliniengerechten Behandlung von Hautveränderungen mit Hilfe eines Lasers. Konkret geht es um den Erwerb der „Fachkunde für Anwendungen nicht-ionisierender Strahlungsquellen an der Haut des Menschen“. Ein Lehrplan mit Modulen von mindestens 60 Lerneinheiten übermittelt das umfangreiche Wissen. Für die Entfernung von Tätowierungen ist ein weiteres Modul mit 36 Lerneinheiten verpflichtend.

Quelle: BVDD – Dermatologische Fachverbände definieren Anforderungen zum Erwerb der Fachkunde Lasertherapie

 

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