Für niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) können ab sofort drei bzw. mit Begründung vier angestellte Zahnärzte in Vollzeit oder mit entsprechender Verteilung in Teilzeit tätig werden. Das haben Verhandlungen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV Spitzenverband (GKV-SV) ergeben.
Die Regelung trägt zu einer patientenorientierten Versorgung sowie zu einer verbesserten Praxisorganisation bei und schafft flexiblere Arbeitsbedingungen für die im Team tätigen Ärzte.
Quelle: KZBV – Pressemitteilung: KZBV und GKV-SV einigen sich auf Änderungen im Bundesmanteltarifvertrag
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.