Die Qualitätssicherung ist beeinflusst durch die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. Bedingt durch das seit Jahren steigende Durchschnittsalter der Patienten nehmen auch chronische Krankheiten und Multimorbidität stetig zu. Andererseits wirkt sich der medizinisch-technische Fortschritt positiv aus und eröffnet neue oder alternative Behandlungsmethoden, die es u.a. ermöglichen, viele Operationen mittlerweile ambulant durchzuführen.
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung trägt gestiegenem Koordinationsbedarf Rechnung
Gleichzeitig gewinnen neue Versorgungsmodelle an Bedeutung. Disease-Management-Programme und Modelle zur integrierten Versorgung reagieren auf den gestiegenen Koordinationsbedarf der Versorgung. Quasi „zwischen“ den Sektoren entstehen Medizinische Versorgungszentren und die spezialfachärztliche Versorgung. Der Gesetzgeber hat dieser Entwicklung Rechnung getragen, in dem u.a. in § 137a SGB V bestimmt ist, dass die zu entwickelnden Verfahren der Qualitätssicherung „möglichst sektorenübergreifend anzulegen sind“. Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass Behandlungsverläufe über die Sektorengrenze (zwischen ambulant und stationär) hinaus abgebildet werden sollen.
Realität zeigt aktuell noch stark sektorenspezifisches Gesundheitssystem
Experten geben zu bedenken, dass in der Realität auf ein stark sektorspezifisch ausgerichtetes Gesundheitssystem zu treffen ist. Das zeigt sich z.B. in der Ausgestaltung der Vergütungssysteme und der Verwendung unterschiedlicher Kodiersysteme. Die größte Herausforderung besteht in der fall- bzw. patientenbezogenen Zusammenführung von Daten, die an unterschiedlichen Orten in unterschiedlichen Sektoren und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben werden.
Sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren (sQS)
Der Gesetzgeber sieht schon seit Mitte der 90er Jahre eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung vor. Nach § 136 Abs.3 SGB V hat der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine entsprechende Richtlinie zu entwickeln. Die aktuelle Richtlinie zu datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) trat zum 17.6.2021 in Kraft. Im ersten Teil der Richtlinie werden die grundlegenden Strukturen und Prozesse, die zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erforderlich sind, beschrieben. Im zweiten Teil folgen die themenspezifischen Bestimmungen und spezifische Regelungen, die für die jeweiligen QS-Verfahren getroffen werden. Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen spezifiziert die notwendigen Angaben und aktualisiert diese jährlich. Die Vorgaben werden mit Beschluss des G-BA rechtskräftig. Die Liste der sQS-Verfahren wird ständig erweitert.
Kommentar
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Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN