Für die Bestimmung einer Über- oder Unterversorgung eines Planungsbereichs werden die regionalen Verhältniszahlen zu Grunde gelegt.
Eine Überversorgung ist anzunehmen, wenn die regionale Verhältniszahl um 10% überschritten wird.
Eine Unterversorgung ist anzunehmen, wenn die regionale Verhältniszahl bei:
- Hausärzten um 25%
- Fachärzten um 50%
unterschritten wird.
Quelle: E-MARKTWISSEN
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