GVWG: Neuregelung zur Berufshaftpflichtversicherung geplant

GVWG: Neuregelung zur Berufshaftpflichtversicherung geplant

Der aktuelle Entwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) sieht unter anderem vor, die bereits bestehende Verpflichtung für Vertragszahnärzte zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung künftig im SGB V gesetzlich zu regeln.

Zahnärzte und Ärzte sollen demnach bei Stellung eines Antrags auf Zulassung dazu verpflichtet sein, eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzulegen. Kommt der Mediziner der Forderung nicht nach, wird der Zulassungsausschuss die Zulassung ruhen lassen. Als ausreichende Absicherung sieht der Gesetzesentwurf konkret für jeden Versicherungsfall eine Versicherungssumme von 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden vor. Zudem sollen die Versicherungsleistungen für alle Schäden, die innerhalb eines Jahres verursacht werden, die doppelte Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten dürfen. Höhere Versicherungssummen können vom GKV-Spitzenverband mit der jeweils betroffenen Kammer (Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung) vereinbart werden. Das spezielle Haftungsrisiko der Fachgruppen muss hierbei mit Blick auf das Leistungsspektrum, die Hierarchiestufe und die Patientenklientel berücksichtigt werden.

Quellen:

 

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