So äußerte sich Tanja Machalet (SPD), Mitglied des Gesundheitsausschusses, als der Bundestag die Apothekenreform (Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung ApoVWG) im Mai 2026 verabschiedete – seither wird das Zitat in Politik, (Fach-)Medien und den Social Media entsprechend genutzt. Denn seit über zehn Jahren steht eine umfassende Apotheken-Strukturreform auf der politischen Agenda. Sowohl Jens Spahn als auch Karl Lauterbach haben sich erfolglos die Zähne daran ausgebissen.
Das aktuelle Gesetz passierte nun Mitte Juni den Bundesrat, jedoch
- treten einige der Maßnahmen nicht sofort bei Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, sobald sie verkündet werden, sondern es bedarf noch entsprechender Ausführungs-/ Rechtsverordnungen sowie der praktischen Implementierung, z. B. müssen die Impflisten noch festgelegt werden oder die Details für die Abgabe von Rx-Arzneien ohne Rezept.
- Bereits seit Längerem werden zudem weitere Aspekte z. B. die Wiederermöglichung von Skonti, Regelungen zum Versandhandel sowie die Anpassung der Apothekenhonorierung gesondert im Rahmen eigener Rechtsverordnungen parallel geregelt.
Was bringt das Gesetz?
Die Apothekenreform (ApoVWG) soll Apotheken wirtschaftlich stabilisieren, Bürokratie abbauen und die Versorgung – besonders im ländlichen Raum – sichern.
Stärkung der Versorgung:
- Mehr Unterstützung für Landapotheken (höhere Notdienstpauschalen / fast doppelte Vergütung, Zuschuss für Teilnotdienste).
- Leichtere Gründung von Zweigapotheken → weniger Anforderungen, längere Genehmigungsdauer.
- PTA-Vertretungsmodell (vorübergehend und als Modellprojekt) für ländliche Regionen.
Erweiterung des Leistungsspektrums von Apotheken:
- Neue pharmazeutische Dienstleistungen, z. B. zur Prävention und Früherkennung von Krankheitsrisiken (wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen) sowie zur Raucherentwöhnung.
- Impfungen (die auch vom entsprechend ausgebildeten Apothekenpersonal übernommen werden können) mit Totimpfstoffen (Pneumokokken, FSME, Herpes Zoster etc.).
- Schnelltests und venöse Blutentnahmen (bei Erwachsenen) zu diagnostischen Zwecken.
- Erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Lieferengpässen.
- Abgabe bestimmter Rx-Arzneimittel ohne Rezept bei klar definierten Indikationen.
Finanzielle Entlastung:
- Ausschluss von Nullretax bei Formfehlern.
- Skonti wieder erlaubt – Apotheken können wieder handelsübliche Rabatte vom Großhandel nutzen.
- Höhere Vergütung (Fixum-Anpassung per gesonderter Verordnung).
Höheres Apothekenfixum ab 1.7.2026 – Anpassung erstmalig seit 2013
Während es für einzelne Regelungen (z. B. Versandhandel, Impflisten etc.) noch weiterer Konkretisierungen sowie eigener Rechtsverordnungen bedarf, ist die Erhöhung des Apothekenfixums per ‚Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung‘ bereits beschlossene Sache:
- zum 1.7.2026 Erhöhung des Fixums auf 9,00 €
- zum 1.1.2027 Erhöhung auf 9,50 €
Das entspricht den geforderten 9,50 €, die im Koalitionsvertrag vor über einem Jahr festgelegt wurden, allerdings soll der Kassen’zwangs‘abschlag zum 1.1.2027 dauerhaft auf 2,07 € je verordnetem Medikament angehoben werden (von derzeit 1,77 €); das ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, dessen Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag für den 10.7.2026 terminiert ist. Trotz entsprechender Kritik und Proteste der Standesvertreter ist nicht damit zu rechnen, dass die Erhöhung gestrichen bzw. nicht kommen wird.
Das Gesetz wurde heute verkündet und tritt daher zum 2.7.2026 in Kraft.
Kommentar:
Die Reaktionen auf das Gesetz sind wie immer vielschichtig und unterliegen stark den Partialinteressen der jeweiligen Stakeholder bzw. Lobbygruppen: Ärzte sprechen sich klar gegen Impfungen und Blutentnahmen aus, Apotheker kritisieren, dass es keine Honorarerhöhungen bei den Rezepturarzneimitteln gibt, die Länder wollen noch bei den Rechtsverordnungen im Rahmen des Bundesratsplenums, welches noch vor der Sommerpause am 10. Juli ansteht, Einfluss nehmen: 23 Änderungsanträge und 2 Entschließungen sind dabei vorgesehen; u. a. geht es um die Ausgestaltung / Regelungstiefe der künftigen Verhandlungen der Selbstverwaltung um das Apothekenhonorar (ab 2028), die Dauer der Notdienste, oder um den Versandhandel mit Arzneimitteln (Prüfung der Länderliste, strengere Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben für den Transport etc.).
Rein ‚politisch‘ ist dabei die Äußerung der CSU-Fraktion von letzter Woche zu werten, die sich für ein Rx-Versandverbot ausspricht.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit – Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
- Deutsche Apotheker Zeitung – Fixumserhöhung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
- Bundesministerium für Gesundheit – Bundestag beschließt Apothekenreform
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung – Apotheken stärken und Arzneimittelversorgung sichern
- Deutsche Apotheker Zeitung – Letzter Akt Apothekenreform: Welchen Einfluss haben die Länder?
- ABDA – CSU-Fraktion fordert Rx-Versandverbot
- Deutsche Apotheker Zeitung – ApoVWG tritt am 2. Juli in Kraft