Hält das anwaltliche Berufsrecht den aktuellen Entwicklungen Stand? (2)

Hält das anwaltliche Berufsrecht den aktuellen Entwicklungen Stand? (2)

Nicht nur rund um Legal Tech (siehe Teil 1 der News von gestern) gibt es gerichtlichen Klärungsbedarf im anwaltlichen Berufsrecht, wie folgendes Urteil zeigt:

In seinem Urteil vom Jahresanfang verneinte der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt eines für eine Kanzlei tätigen ausgeliehenen Projektjuristen und bestätigte somit die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer. Als Rechtsanwalt für einen Arbeitgeber dürfe nach außen nur agieren, wer auch als solcher bei demselben angestellt sei. Und das Gesetz (BRAO) bietet keinen Spielraum von Anwaltstätigkeiten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (sprich von einem eigentlich anderen Arbeitgeber als dem, für den der Auftritt als Anwalt erfolgt). Daher sei die geplante Tätigkeit im Wege der Arbeitnehmerüberlassung unvereinbar mit dem Anwaltsberuf.

 

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