Hausärzte: Entbudgetierung kommt!

Hausärzte: Entbudgetierung kommt!

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz/GVSG) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die bereits seit langem versprochene Abschaffung der Budgets bei den Hausärzten. Mit dem Gesetz kommen auch erstmals Jahreshonorarpauschalen für leicht chronisch kranke Patienten – die bisherige Notwendigkeit der quartalsweisen Einbestellung als Voraussetzung für Quartalspauschale entfällt. Ziel ist es, die Praxen zu entlasten und Anreize für die Aufnahme neuer Patienten zu schaffen. Insgesamt soll es – insbesondere für gesetzlich versicherte Patienten einfacher werden, einen Hausarzttermin zu bekommen.

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: wichtigste Inhalte für Hausärzte

  • Bundesweit geltende Entbudgetierung in der allgemeinen hausärztlichen Versorgung: Vollständige Vergütung aller Leistungen ohne Einschränkung bei bisherigen oder neuen Patienten, inkl. Hausbesuche.
  • Neue Versorgungspauschale: für bis zu vier Quartale geltende Pauschale für chronisch Kranke mit geringem Betreuungsbedarf
  • Vorhaltepauschale für „Versorgerpraxen“: Zusätzliche pauschalierte Honorierung für Praxen, die maßgeblich zur Aufrechterhaltung der hausärztlichen Versorgung beitragen – z.B. in Form bedarfsgerechter Angebote bei Praxisöffnungszeiten oder Haus- und Heimbesuchen.
  • Einfacheres und schnelleres Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen: Für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten oder einer Behinderung leiden und die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
  • Entfall der Altersbeschränkung bei Notfallkontrazeptiva: bei Hinweis auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung
  • Fristverlängerung für Verbandmittel: Für sonstige Produkte zur Wundbehandlung gilt eine bis Anfang Dezember 2025 verlängerte Erstattungsfähigkeit.

 

Kommentar:

Gute Nachrichten für die chronisch überlasteten Hausarztpraxen: Das Gesetz bringt wichtige (finanzielle) Hilfen und verspricht zudem Entlastung bei chronisch kranken Patienten. Insgesamt bleibt jedoch abzuwarten, ob die Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung der Versorgungssituation führen werden – doch die Zeichen stehen gut. So ist nicht nur die wichtigste Hürde für eine Neuaufnahme von Patienten gefallen. Mit der besseren Honorierung dürfte auch die Attraktivität des Hausärzteberufs für den dringend benötigten Nachwuchs zunehmen. Harsche Kritik kommt indes vonseiten der Krankenkassen. Sie rechnen mit einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung bei bereits sehr angespannter Finanzlage und bemängeln eine Mittelverteilung nach dem Gießkannenprinzip und damit fehlende Steuerungswirkung.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Lauterbach: „Mehr Zeit für neue Patienten“

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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