Hautärzte und viele weitere Fachgruppen dürfen künftig die Behandlung von Patienten mit leichter bis mittelschwerer Akne inversa (Hidradenitis suppurativa) mittels einer Kombination aus intensiv gepulstem Licht (IPL: Intense Pulsed Light) und Radiofrequenz zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Voraussetzung ist eine zusätzliche lokale antibiotische Salbentherapie. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 22.1.2026 hervor. Grundlage der Entscheidung des G-BA war die wissenschaftliche Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Diese hatte ergeben, dass sich entzündliche Hautveränderungen und eitrige Abszesse in den Stadien I und II durch die ergänzende Kombinationsbehandlung deutlich verbesserten. Für Patienten mit schwerer Akne inversa lagen keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege vor.
Für die neue Leistung gelten klar definierte Regelungen zur Häufigkeit, zu Behandlungszyklen sowie zum Zeitraum der Bestrahlung. Leistungsberechtigt sind Ärzte mit den Facharztbezeichnungen Haut- und Geschlechtskrankheiten, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Allgemeinchirurgie, Allgemeinmedizin, Innere Medizin sowie Kinder- und Jugendmedizin. Bis zur praktischen Umsetzung der G-BA-Entscheidung ist jedoch noch Geduld gefragt: Nach Prüfung und Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit tritt der Beschluss erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend hat der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Vergütungshöhe im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu entscheiden.
Akne inversa ist eine chronische und schmerzhafte Hauterkrankung durch Entzündung der Haarwurzeln bzw. Talgdrüsen. Dabei entstehen entzündete Knoten, Abszesse und Narben, vor allem in den Achseln, Leisten sowie im Genital- und Afterbereich. Die Erkrankung ist bislang nicht heilbar – auch der neue Therapieansatz dient nur der Linderung der Symptome – und kann zu einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität führen.
Kommentar:
Medizinisch-technische Geräte mit der für die neue GKV-Leistung erforderlichen Technologie werden bislang insbesondere in der ästhetischen Dermatologie, der medizinischen Kosmetik und plastischen Chirurgie für Hautverjüngung/-straffung, Narbenbehandlung, Entfernung von Altersflecken etc. eingesetzt. Dabei handelt es sich überwiegend um Selbstzahlerleistungen. Ergänzend könnte die neue GKV-Leistung dazu beitragen, die Auslastung der Geräte zu verbessern und in Abhängigkeit der festzulegenden Vergütung die Amortisation zu beschleunigen.
Wann ist eine Investition in ein IPL/RF-Therapiegerät rentabel?
Für Praxen, die über die Neuanschaffung eines entsprechenden Gerätes nachdenken, lohnt es sich, die Auswirkungen auf das Praxisergebnis und die Liquidität im Vorfeld durchzurechnen. Die Vorteilhaftigkeit einer Investition lässt sich mithilfe der sogenannten Amortisationsrechnung beurteilen. Diese gibt Aufschluss darüber, nach welcher Zeit das investierte Kapital dank der mit der Investition erzielten Umsätze wieder zurückgeflossen ist. Hierbei sind im Fall des IPL/RF-Gerätes Informationen über die voraussichtliche Anzahl GKV-Leistungen sowie der Leistungen von Selbstzahlern und deren Bewertung (nach EBM bzw. GOÄ) erforderlich. Auf Ausgabenseite schlagen neben den laufenden Betriebsausgaben für das Gerät (Energie, Verbrauchsmaterialien, Wartung, Versicherung etc.) auch Darlehenszinsen, die abzuführende Einkommensteuer aus dem Praxisergebnis und die Aufwendungen für die Abnutzung (AfA) sowie die Geldflüsse für Tilgungsleistungen zu Buche. Während insbesondere bei größeren Investitionen kurzfristig negative Liquiditätssalden resultieren, sollte sich dieser Effekt im Zeitverlauf möglichst schnell wieder umkehren. Als Faustregel gilt: Eine Investition sollte aus betriebswirtschaftlicher Sicht nur dann getätigt werden, wenn sie sich innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer amortisiert – also wenn sie spätestens im letzten Jahr der veranschlagten Nutzungsdauer zu einem positiven Kapitalsaldo führt.
IPL/RF-Geräte könnten sich bei GKV- und Selbstzahlerleistungen schnell amortisieren
Wie das vorliegende fiktive Beispiel zeigt, lassen sich die Amortisationsdauer sowie die wichtigsten Kennzahlen in Zusammenhang mit der Anschaffung eines kombinierten IPL/RF-Geräts mit nur wenigen Eingaben schnell und unkompliziert ermitteln. Bei Anschaffungskosten in Höhe von 22.500 €, einer hundertprozentigen Fremdfinanzierung, einem angenommenen durchschnittlichen Umsatz von 40 € je GKV-Behandlung und acht GKV-Behandlungen pro Monat sowie zusätzlich 15 privat abgerechneten Behandlungen mit durchschnittlichen Einnahmen von 80 € je Behandlung würde sich das Gerät bereits nach rund 2,5 Jahren und damit deutlich vor Ablauf der geplanten Nutzungsdauer amortisieren (vgl. Abb. 1). Auch aus Liquiditätsgesichtspunkten wäre die Investition zu befürworten: Nach Abzug der mit dem Gerät verbundenen Kosten, Zinsen, Steuern und Darlehensrückzahlung bewegt sich die Liquidität während der gesamten Nutzungsdauer konstant im positiven Bereich (vgl. Abb. 2). Nach vollständiger Rückführung des Darlehens würde sich im Beispielfall nach 8 Jahren eine kumulierte Liquidität von mehr als 48.000 € ergeben. Praxen könnten sich durch das spezialisierte Behandlungsangebot zudem positiv im Wettbewerb differenzieren, was zu weiteren Steigerungen von Umsätzen und Ergebnissen führen kann.
Selbstverständlich können die individuellen Fallzahlen und Umsätze im Bereich der Selbstzahlerleistungen deutlich von dem dargestellten Beispiel abweichen. Zudem bleibt abzuwarten, wie hoch die neue GKV-Leistung tatsächlich bewertet wird. Unabhängig davon steht fest, dass eine plausible Kalkulation mit dem ROI-Planer auf Basis der individuellen Praxisdaten im Vorfeld der Anschaffung hilft, Fehlentscheidungen zu vermeiden, Transparenz zu schaffen und fundierte Entscheidungen über die strategische Ausrichtung der Praxis zu treffen.
Abb. 1: Amortisationsrechnung IPL/RF-Gerät, dermatologische Einzelpraxis, Westdeutschland

Quelle: ATLAS MEDICUS
Abb. 2: Entwicklung der Liquidität über die Abschreibungsdauer – Amortisationsrechnung IPL/RF-Gerät, dermatologische Einzelpraxis, Westdeutschland

Quelle: ATLAS MEDICUS
Quellen: