Heilmittelleistungen künftig dauerhaft per Videobehandlung

Heilmittelleistungen künftig dauerhaft per Videobehandlung

Heilmittelleistungen können künftig auch auf telemedizinischem Wege erbracht werden. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) zur dauerhaften Änderung der Heilmittelrichtlinie hervor. Bislang war die Erbringung ausschließlich in der Praxis oder im häuslichen Umfeld möglich. Lediglich die aktuell bis 31.12.2021 befristete Corona-Sonderregelung erlaubte ein vorübergehend abweichendes Vorgehen bei der Erbringung von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie, spezielle Arten der Physio- und Ernährungstherapie. Welche Leistungen konkret für die Videobehandlung infrage kommen, soll noch bis Ende des Jahres definiert werden.

Ab wann ist die Erbringung von Heilmitteln telemedizinisch möglich?
Die neue Regelung ist ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens und sobald entsprechende Verträge auf Bundesebene geschlossen wurden, gültig. Vorausgesetzt das Bundesministerium für Gesundheit bringt keine rechtlichen Einwände hervor. Therapeut und Patient können ab diesem Zeitpunkt Behandlungseinheiten auch digital vereinbaren. Es besteht jederzeit die Möglichkeit zu einer Behandlung vor Ort zu wechseln.

Quelle: G-BA – Gemeinsamer Bundesauschuss ermöglicht Heilmittelbehandlungen auch per Video

 

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