Hessen: Video-Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche kommt gut an

Hessen: Video-Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche kommt gut an

Zwei Jahre nach dem Beginn des Testbetriebs und einen Monat nach dem Start des Regelbetriebs der Videosprechstunde für Kinder und Jugendliche zieht die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) eine positive Zwischenbilanz. Seit dem 1.10.2025 wurde das ergänzende Angebot zum kinderärztlichen Bereitschaftsdienst deutlich ausgeweitet: Die Sprechzeiten der telemedizinischen Versorgung wurden von ursprünglich wenigen Tagen auf vier Tage pro Woche erhöht. Das hessenweit verfügbare Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bzw. deren Familien außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten und wurde seither 251-mal in Anspruch genommen. An dem Projekt beteiligen sich inzwischen mehr als 50 – überwiegend niedergelassene – Kinderärzte, die die Videosprechstundendienste übernehmen.

Unkomplizierter Zugang über die Bereitschaftsdienstnummer

Eltern von akut erkrankten Kindern und Jugendlichen können die pädiatrische Videosprechstunde in Hessen einfach und niedrigschwellig über die bundesweite Rufnummer 116 117 erreichen. Terminvereinbarungen sind mittwoch- und freitagnachmittags (14:00 – 19:00 Uhr) sowie an Wochenenden, Feiertagen und Brückentagen (9:00 – 19:00 Uhr) möglich. Nach der Auswahl des Menüpunktes „Videosprechstunde“ erfolgt eine telefonische Ersteinschätzung durch KVH-Mitarbeitende. Sie leiten die Anrufenden gezielt in die geeignete Versorgungsebene weiter – entweder in die Videosprechstunde, eine Bereitschaftsdienstzentrale, eine Kinderarztpraxis oder, falls erforderlich, in die Krankenhausnotaufnahme. Ist das Krankheitsbild für eine Behandlung per Video geeignet, erhalten die Patienten noch am selben Tag einen Termin. Die Teilnahme an der Videosprechstunde ist per Smartphone, Tablet oder Computer über einen zugesandten E-Mail-Link möglich. Der behandelnde Arzt kann im Rahmen der Videosprechstunde auch elektronische Rezepte (eRezepte) für gesetzlich Versicherte ausstellen. Detaillierte Informationen sind auf der Website des hessischen Bereitschaftsdienstes abrufbar: https://www.bereitschaftsdienst-hessen.de/videoarzt.

Positive Resonanz von allen Seiten

Die Resonanz auf das digitale Angebot ist durchweg positiv – sowohl seitens der Patienten bzw. ihrer Familien als auch der mehr als 50 beteiligten Ärzte. Für die Familien bedeutet das Angebot eine spürbare Entlastung: Fahrt- und Wartezeiten entfallen, zugleich entfällt das Infektionsrisiko im Wartezimmer. Auch die Ärzte zeigen sich zufrieden – sie schätzen die Möglichkeit, ihre Sprechstunden flexibel und komfortabel von zu Hause aus durchführen zu können. Das Projekt war bereits 2023 als Modellvorhaben gestartet und verzeichnet seither eine stetig wachsende Nachfrage: Bis zum 1.10.2025 wurden insgesamt 1.550 Videosprechstunden an 58 Tagen durchgeführt. In rund 86 % der Fälle konnten die Kinderärzte die Behandlung direkt im Rahmen der Videosprechstunde abschließen – ein Ergebnis, das zur spürbaren Entlastung der pädiatrischen Bereitschaftsdienstzentralen in Hessen beiträgt. Aufgrund der positiven Erfahrungen zieht die KVH eine Ausweitung des Modells auf den allgemeinen Bereitschaftsdienst in Erwägung.

 

Kommentar:

Videosprechstunden sind nicht nur für den Bereitschaftsdienst geeignet, sondern bieten auch im regulären Praxisbetrieb zahlreiche Vorteile. Sie können wesentlich zu einer Steigerung der Effizienz und einer besseren Strukturierung des Praxisalltags beitragen. Durch die Möglichkeit, geeignete Termine innerhalb definierter Videosprechzeiten zu bündeln, lassen sich Patientenströme gezielter planen und Abläufe optimieren. Gleichzeitig wird das Praxisteam entlastet, da viele administrative Aufgaben vor Ort entfallen. Besonders in Stoßzeiten kann dies zu einer spürbaren Entlastung führen. In vielen Fällen lassen sich zudem zeitaufwendige Hausbesuche durch eine Videosprechstunde ersetzen. Darüber hinaus ermöglicht das digitale Format eine flexiblere Terminplanung: Ärzte können beispielsweise über Abend- oder Wochenendsprechstunden ihren Patientenstamm erweitern und die Erreichbarkeit der Praxis verbessern.

Videosprechstunden im Homeoffice: Voraussetzungen klären

Ärzte können Videosprechstunden grundsätzlich auch von zu Hause aus durchführen. Dabei gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer Durchführung in der Praxis. Voraussetzung ist ein voll ausgestatteter Telearbeitsplatz mit Zugriff auf die elektronische Behandlungsdokumentation und die Telematikinfrastruktur. Die Videosprechstunde muss in einem geschlossenen Raum stattfinden und so gestaltet sein, dass sie vertraulich, störungsfrei und unter Wahrung der Privatsphäre aller Beteiligten abläuft. Zudem ist sicherzustellen, dass die Videosprechstunde datenschutzkonform und technisch sicher durchgeführt wird. Hierfür ist ein zertifizierter Videodienstanbieter Pflicht. Die ärztliche Versorgung darf ausschließlich innerhalb Deutschlands erfolgen; Videosprechstunden aus dem Ausland sind nicht zulässig. Ebenso muss die medizinische Anschlussversorgung gewährleistet sein. Darüber hinaus sind eine Einwilligung und die Information der Patienten über die Freiwilligkeit der Teilnahme erforderlich. Zu den detaillierten Vorgaben und Abrechnungsmodalitäten vgl. die ausführlichen Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/videosprechstunde.

Quelle: KV Hessen – Per Video zum Kinderarzt – digitales Versorgungsangebot erfolgreich gestartet

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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