Höhere Gehälter für Apothekenmitarbeiter

Höhere Gehälter für Apothekenmitarbeiter

Die Gehälter für Apothekenmitarbeiter werden in zwei Schritten um insgesamt 4,6% erhöht. Darauf haben sich die Apothekengewerkschaft ADEXA und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) Anfang 2022 geeinigt. Bis auf die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen, wo aktuell noch über die zukünftigen Tarife verhandelt wird, findet der neue Tarifvertrag im gesamten Bundesgebiet Anwendung.

Mit den Tarifabschlüssen erhöhen sich die Gehälter für pharmazeutisch-technische Assistenten, Pharmazie-Ingenieure und Approbierte rückwirkend zum 1.1.2022 einheitlich um 200 Euro pro Monat. Eine Ausnahme bilden die pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA), die monatlich 225 Euro mehr erhalten. Zum 1.1.2023 steigen die Gehälter dann nochmals um weitere 3%. Die neu getroffene Gehaltstarifvereinbarung kann frühestens zum Ende des Jahres 2023 gekündigt werden.

 

Kommentar:

Mit der Entscheidung der neuen Bundesregierung, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben, waren die Apothekengewerkschaft und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken im Zugzwang. Die PKA-Berufseinstiegsgehälter lagen nach der bislang geltenden Tarifvereinbarung unter dieser Grenze. Wann der neue Mindestlohn in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.

Auch in den anderen Berufsgruppen war eine Anpassung der Gehälter geboten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Damit das Gehaltsgefüge aber weiterhin besteht, erhalten alle Apothekenmitarbeiter eine einheitliche monatliche Erhöhung von 200 Euro.

Der sich verschärfende Fachkräftemangel dürfte den Sächsische Apothekerverband dazu bewogen haben, nach mehr als 20 Jahren wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren und für die sächsischen Apothekenmitarbeiter eine tarifliche Lösung zu finden. Denn – wie ADEXA-Umfragen belegen – sind viele sächsische Apotheker der Empfehlung, sich an den für die übrigen Kammerbezirke geltenden Tarifen zu orientieren, nicht gefolgt und haben ihre Mitarbeiter niedriger vergütet.

Quelle: ADEXA – Neuer Gehaltstarif für öffentliche Apotheken ab 1.1.2022 im Tarifbereich ADA: Dreistelliger Sockelbetrag für alle

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