Seit Kurzem haben Versicherte der Ersatzkassen TK, Barmer, DAK, KKH, hkk und HEK die Möglichkeit, sich ihr Hörgerät direkt über eine HNO-Praxis zu beschaffen. Ein zeitintensiver Anschaffungsprozess wird dadurch erspart – Behandlung, Anschaffung und Nachsorge erfolgen aus einer Hand über den HNO-Arzt.
Zum 1.12.2018 trat der Vertrag des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) in Kraft. Seitdem nehmen rund 300 HNO-Praxen an diesem Versorgungsangebot teil. Der Trend soll sich in Zukunft weiter fortsetzen. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit den Hörakustik-Meisterbetrieben kann den Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden. Zudem haben diese auch die Möglichkeit, sich zwischen mindestens fünf digitalen und aufzahlungsfreien Hörgeräten, die medizinisch und technisch auf dem neusten Stand sind, zu entscheiden. Den Anspruch auf diese Versorgung haben allerdings ausschließlich Volljährige, die bei einer der hier oben aufgelisteten Ersatzkassen versichert sind.
Die Beschaffung des Hörgerätes über den HNO-Arzt und der dadurch entstehende „verkürzte Versorgungsweg“ soll eine Ergänzung zur herkömmlichen Hörgeräteversorgung darstellen.
Quelle: vdek – Pressemitteilung: Hörgeräteversorung
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