Die niedergelassenen Augenärzte in Deutschland erzielten im Jahr 2024 ein Honorarvolumen von rund 3,67 Mrd. € und damit etwa 1,1 % mehr als im Vorjahr. Dies geht aus aktuellen Auswertungen des Atlas Medicus hervor. Das Gesamthonorar setzte sich aus Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund 2,17 Mrd. € sowie PKV- und Selbstzahlereinnahmen von insgesamt 1,49 Mrd. € zusammen. Sonstige Einnahmen (z. B. aus Gutachtertätigkeit) wurden nicht berücksichtigt. Mit einem Anteil von rund 59 % stellte die GKV die wichtigste Einnahmequelle der Fachgruppe dar. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei knapp 57 %.
Abb. Niedergelassene Augenärzte: Private und gesetzliche Umsätze (Relativbetrachtung)

Quelle: ATLAS MEDICUS (2026)
Kommentar:
Der Anstieg des Honorarvolumens der niedergelassenen Augenärzte und der gestiegene Anteil der GKV-Einnahmen am Gesamthonorar deuten auf eine zunehmende Inanspruchnahme augenärztlicher Leistungen hin. Treiber dieser Entwicklung sind insbesondere der demografische Wandel mit der Häufung altersbedingter Augenerkrankungen sowie Fortschritte in Diagnostik und Therapie. Die Behandlung altersbedingter Netzhauterkrankungen erfolgt heute überwiegend ambulant. Eine besondere Rolle spielen dabei intravitreale operative Medikamentengaben (IVOM), die sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Leistungsbereich der Augenheilkunde entwickelt haben.
Quelle: ATLAS MEDICUS