Honorar für 2020 steht fest

Honorar für 2020 steht fest

Das Honorar für die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung 2020 steht fest. Am 23. August hat sich der Erweiterte Bewertungsausschuss (bestehend aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern) auf eine Erhöhung der Gesamtvergütung gegenüber 2019 um rund ein halbe Milliarde Euro geeinigt.

  • Anhebung des Orientierungswerts um rund 1,52% von gegenwärtig 10,8226 Cent auf 10,9871 Cent (Gesamteffekt: ca. 565 Mio. Euro). Der Orientierungswert ist ein Eurobetrag, der jährlich auf Basis der Investitions- und Praxiskosten sowie unter Berücksichtigung der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie der allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen berechnet wird. Er dient als Grundlage der Preisermittlung aller ärztlichen Leistungen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab sieht für jede ärztliche Leistung einen Punktwert vor. Der absolute Preis für die ärztlichen Leistungen ergibt sich dann durch die Multiplikation des EBM-Punktwerts mit dem Orientierungswert.
  • Behandlungsbedarf: Die regionalen Veränderungsraten bezüglich Morbidität und Demographie wurden bereits am 14. August beschlossen. Die genauen Ergebnisse der regionalen diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten werden nach den regionalen Verhandlungen feststehen, die im Herbst beginnen.
  • Videosprechstunde: Die Videosprechstunde erhält eine Anschubfinanzierung, die ab dem 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2021 für bis zu 50 Videosprechstunden pro Arzt und Quartal als gesonderter Zuschlag (GOP 01451, 92 Punkte, 9,95 €) auf die Grund- oder Versichertenpauschale extrabudgetär gewährt wird.
  • Humangenetik: Humangenetische Beurteilungsleistungen (GOP 01841, 11230, 11233 bis 11236) werden vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 extrabudgetär (außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung) vergütet. Gleiches gilt für Leistungen der In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen (EBM-Abschnitt 19.4.2) mit Frist bis zum 1. Juli 2023.

Mit der Honorarvereinbarung auf Bundesebene ist nun der Weg frei für die regionalen Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassen.

Quelle: KBV – Honorarverhandlungen abgeschlossen – Orientierungswert für 2020 steht fest

 

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