Honorarerhöhung für Kur- und Badeärzte: Vergütung steigt um 6,65 %

Honorarerhöhung für Kur- und Badeärzte: Vergütung steigt um 6,65 %

Kur- und Badeärzte erhalten rückwirkend zum 1.1.2026 eine Honorarerhöhung von 6,65 %. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im neuen Kurarztvertrag verständigt.

Die Änderungen im Überblick:

LeistungBewertung
Pauschale Kur Erwachsene60,26 € (vorher: 56,45 €)
Pauschale Kur Kinder42,39 € (vorher: 39,71 €)
Pauschale Kur als Kompaktkur110,60 € (vorher: 103,60 €)
Zuschlag bei bestehenden Erkrankungen11,69 € (vorher: 10,95 €)
Zuschlag für themenzentrierte Gespräche17,20 € (vorher: 16,11 €)
Zuschlag für Behandlung interkurrenter Erkrankungen (Kur zur Krankheitsverhütung)3,77 € (vorher: 3,53 €)
Zuschlag für Behandlung interkurrenter Erkrankungen (Kur bei bestehenden Erkrankungen oder in Kompaktform)5,79 € (vorher: 5,42 €)
Pauschale Kompaktkur erster Teil73,74 € (vorher: 69,07 €)
Pauschale Kompaktkur zweiter Teil (Refresher)36,86 € (vorher: 34,53 €)
Zuschlag für Refresher11,06 € (vorher: 10,36 €)
Zuschlag für Arzt-Patienten-Gespräch per Video vor der Kur4,60 € (unverändert)

Quelle: KBV 2026

Die Abrechnung erfolgt bundesweit über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe. Mit den Pauschalen werden sämtliche kurärztlichen Leistungen vergütet. Hierzu zählen insbesondere die Eingangs- und Abschlussuntersuchung, die Anamnese, die Erstellung des Therapieplans, erforderliche Kontrolluntersuchungen sowie der abschließende schriftliche Kurbericht mit Angaben zu Anamnese, Behandlungsmaßnahmen und Verlauf. Für bestimmte Leistungen und Fallkonstellationen können zusätzlich Zuschläge abgerechnet werden.

Eine weitere Änderung betrifft den Kurarztschein, den die Krankenkassen zur Genehmigung ambulanter Vorsorgeleistungen ausstellen und den Kurärzte für Dokumentation und Abrechnung nutzen. Ab dem 1.1.2027 wird das Formular um ein Ankreuzfeld für geteilte Kompaktkuren erweitert.

 

Kommentar:

Voraussetzung für die Tätigkeit als Kur- oder Badearzt ist der Nachweis der Zusatzbezeichnung „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ bzw. einer nach früherem Weiterbildungsrecht erworbenen entsprechenden Qualifikation. Darüber hinaus ist eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Teilnahme am Kurarztvertrag erforderlich. Die Praxis muss sich zudem in einem staatlich anerkannten Heilbad oder Kurort befinden.

Da Kurärzte keine eigenständige Facharztgruppe darstellen, wird ihre Zahl in der bundesweiten Ärztestatistik nicht gesondert ausgewiesen. Nach Angaben des Deutschen Heilbäderverbandes gibt es in Deutschland mehr als 350 staatlich anerkannte Heilbäder und Kurorte. Sie erwirtschaften zusammen einen jährlichen Bruttoumsatz von rund 25 Mrd. €.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung – Über sechs Prozent mehr Honorar für kurärztliche Behandlung

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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