Hygienepauschale bis Ende März verlängert

Hygienepauschale bis Ende März verlängert

Die Hygienepauschale wurde erneut verlängert und kann noch bis zum 31.3.2021 über die Geb.-Nr. 3010 GOZ zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro je Sitzung angesetzt werden. Darauf haben sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der PKV-Spitzenverband sowie die Beihilfe von Bund und Ländern noch im Dezember geeinigt. Ursprünglich sollte die befristete Sonderregelung, die nicht nur für ambulant tätige Zahnärzte, sondern auch für MKG-Chirurgen und Kieferorthopäden gilt, zum 31.12.2020 auslaufen.

Quellen:

 

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