Für ambulante Operateure stehen ab sofort zusätzlich rund 60 Mio. Euro für Hygienezuschläge zur Verfügung. Dies folgt aus einem gemeinsamen Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Die Hygienezuschläge dürfen rückwirkend zum 1.1.2024 abgerechnet werden. Sie betreffen alle Eingriffe, die im EBM-Abschnitt 31.2 verzeichnet sind, mit Ausnahme von Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und bestimmten Leistungen ohne OPS-Kode. Auch für Sterilisationen (GOP 01854, 01855) und Abruptio (GOP 01904, 01905) sind Zuschläge vorgesehen.
Zuschlagshöhe richtet sich nach Art des ambulanten Eingriffs
Die Höhe des Zuschlags variiert je nach Aufwand und Art der Operation. Sie reicht von 3,34 Euro bis zu 62,18 Euro und richtet sich unter anderem nach der erforderlichen Aufbereitung der Instrumente, der Operationsdauer und dem Grad der Ambulantisierung. Die insgesamt 66 verschiedenen Zuschläge sind dem neuen EBM-Abschnitt 31.2.19 sowie den Abschnitten 1.7.6 und 1.7.7 des EBM zu entnehmen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und in voller Höhe.
Kommentar:
Bereits seit Jahren kämpft die KBV für einen finanziellen Ausgleich der Kostensteigerungen, die auf die immer anspruchsvolleren Hygienestandards zurückzuführen sind (vgl. auch News vom 24.11.2021). Durch die neuen Hygienezuschläge wird nicht nur die finanzielle Belastung für die Praxen reduziert, sondern auch ein Anreiz geschaffen, weitere Eingriffe in ambulanter Form – und somit nicht unter kostspieligen stationären Bedingungen – durchzuführen.
Ambulante Operationen legten 2023 stark zu
Der Markt für ambulante Operationen wächst stetig und hat nach einem pandemiebedingten Einbruch insbesondere im Jahr 2023 stark zugelegt. Auffällig ist auch, dass die Krankenhäuser ihre ambulanten Aktivitäten seit 2022 ausbauen und die Wachstumsraten der Vertragsärzte deutlich übertreffen (vgl. Abb.). Dennoch bestimmen die Niedergelassenen mit einem Anteil von mehr als 73% nach wie vor den Markt für ambulante Operationen, der laut vorläufigem Finanzergebnis der gesetzlichen Krankenversicherung 2023 insgesamt bei rund 3,14 Mrd. Euro lag.
*Berechnungen auf Basis des vorläufigen Finanzergebnisses 2023, seit 2023 inkl. Ausgaben nach § 115f SGB V
Quelle: Eigene Berechnung und Darstellung auf Basis vom BMG: Finanzergebnisse 2018-2023
Quelle: KBV – Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar