Immaterieller Praxiswert Augenarztpraxen: Hamburg im Landeshauptstadtvergleich mit Abstand auf Platz 1

Immaterieller Praxiswert Augenarztpraxen: Hamburg im Landeshauptstadtvergleich mit Abstand auf Platz 1

Für einen Arzt, der eine Praxis gründen oder übernehmen will, zählt die Standortwahl zu den wichtigsten strategischen Entscheidungen. Der Standort einer Praxis hat nicht nur Einfluss auf die Patientenzahl und Patientengruppen (Privatpatienten, Selbstzahler, Rentner, Arbeitnehmer etc.) und die wirtschaftliche Situation, sondern auch auf den Praxiswert. Dies belegen auch die aktuellen Zahlen aus dem ATLAS MEDICUS® Praxisschätzer. Im vorliegenden Fallbeispiel wurde für alle deutschen Landeshauptstädte der immaterielle Wert einer durchschnittlichen augenärztlichen Einzelpraxis ermittelt (siehe Abbildung). Das Szenario stützt sich dabei auf eine 30-jährige Berufserfahrung des Inhabers sowie auf die jeweils für die Region geltenden durchschnittlichen Werte der Fachgruppe hinsichtlich Fallzahlen, Erlösen und Kosten sowie soziodemografischer Merkmale.

Augenärztliche Praxen: Durchschnittlicher immaterieller Praxiswert nach Landeshauptstädten in 2022

Quelle: ATLAS MEDICUS

Hinweis: Das Berechnungsverfahren des ATLAS MEDICUS® Praxisschätzers richtet sich detailliert nach dem vom Bundesgerichtshof favorisierten modifizierten Ertragsverfahren.

Spitzenreiter im Vergleich ist Hamburg. Der durchschnittliche immaterielle Praxiswert einer augenärztlichen Praxis liegt dort mit 471.000 Euro um fast das Vierfache über jenem in Potsdam, das das Schlusslicht des Vergleichs bildet. München, Stuttgart und Mainz schneiden ebenfalls hervorragend ab. Insgesamt zeigt sich ein deutliches West-Ost-Gefälle – nur Dresden bildet hier eine Ausnahme. Wichtig: Beim obigen Vergleich handelt es sich lediglich um eine Durchschnittsbetrachtung des immateriellen Praxiswerts ohne Berücksichtigung des Substanzwertes. Der tatsächliche Wert einer Praxis kann je nach individueller Situation erheblich von den angegebenen Zahlen abweichen.

 

Kommentar:

Für die Ermittlung des Gesamtwertes einer Praxis berechnet der ATLAS MEDICUS® Praxisschätzer zusätzlich den individuellen Substanzwert der Praxis auf Basis der jeweiligen Werte der Gebäude, apparativen Praxisausstattung und -einrichtung. Eine Möglichkeit der Feinjustierung ergibt sich beim kalkulatorischen Arztlohn, der detailliert in Abhängigkeit verschiedener Parameter (Praxiserfahrung, Lebenshaltungskosten in der Region etc.) ausgewiesen werden kann. Gleiches gilt für die Berechnung des Goodwills, in die neben regionalen, volkswirtschaftlichen Einflussfaktoren auch praxisspezifische Besonderheiten (z.B. Anzahl der Ärzte in der Praxis, Fallzahl der Praxis, Privatpatientenanteil) einfließen. Mit der Eingabe des Praxisstandortes wird der Einfluss der Bedarfsplanung auf den Praxiswert automatisch ermittelt. Darüber hinaus garantiert das Verfahren stets aktuelle Werte. Denn die Ermittlung des immateriellen Praxiswertes erfolgt anhand der zu erwartenden zukünftigen übertragbaren Erträge auf Basis der Entwicklung der vergangenen drei Jahre. Insgesamt handelt es sich beim ATLAS MEDICUS® Praxisschätzer um eine Näherungsmethode, die ein ausführliches Wertgutachten eines erfahrenen Gutachters nicht ersetzen kann. Für eine schnelle, überschlägige Berechnung des Praxiswerts von Arzt- und Zahnarztpraxen und einen ersten Strategieansatz – sei es hinsichtlich der beruflichen oder der privaten Planung – liefert das Instrument jedoch eine gute Basis:

Quelle: ATLAS MEDICUS

Arrow right icon