Immer mehr Fachanwälte

Immer mehr Fachanwälte

Während die Zahl der bei den Kammern zugelassenen Rechtsanwälte sich eher rückläufig entwickelt (ohne Syndikusanwälte!), ist der Trend zur Fachanwaltschaft ungebrochen. Nahezu 58.000 entsprechende Titel sind es mittlerweile (+1,3%). Bezogen auf die Fachanwälte (einige besitzen mehrere Fachanwaltstitel; siehe Tabelle) liegt das Plus bei 1,2%. Damit besitzen mittlerweile 27% aller Anwälte (inkl. Syndizi) mindestens einen entsprechenden Titel.

Insbesondere bei den ersten, sprich bereits lange zu erwerbenden Fachanwaltstiteln, scheint jedoch eine Sättigung im Markt zu sein, denn bei vier der sechs ältesten Titeln sank die Zahl im Vergleich zum Vorjahr, darunter auch zwei der drei häufigsten Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht (+0,8% auf 10.826)
  • Fachanwalt für Familienrecht (-0,8% auf 9.383)
  • Fachanwalt für Steuerrecht (-0,2% auf 4.901)

Der am häufigsten vertretene Fachanwalt bleibt somit auch weiterhin der für Arbeitsrecht – jeder fünfte Fachanwalt entfällt hierauf. In Summe gibt es derzeit 24 Fachanwaltstitel. Der jüngste mit den ersten 16 Vertretern seit 2019 ist jener für Sportrecht.

E-Arztbrief
GOP
Neben der bislang geltenden GOP 86900 (28 Cent) für den elektronischen Versand eines Arztbriefs in Höhe von 28 Cent greift ab sofort eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) für den Versand, die mit einem EBM-Punkt (10,99 Cent) je E-Arztbrief bewertet ist. Insgesamt erhält der Versender somit 38,99 Cent je E-Arztbrief. Für den Empfänger gilt unverändert die GOP 86901 (elektronischer Empfang eines Arztbriefs: 27 Cent).
E-Arztbrief
Honorardeckelung
Die Pauschalen 86900 und 86901 sind auf einen gemeinsamen Maximalwert in Höhe von 23,40 Euro je Quartal und Arzt gedeckelt. Für die neue Strukturförderpauschale gibt es keine Höchstgrenze. Sie wird zudem extrabudgetär vergütet. Die Neuregelung gilt zunächst für drei Jahre.
FaxversandDie neue GOP 40111 löst die alte GOP 40120 (55 Cent) ab. Sie liegt bis Ende Juni 2021 bei zehn Cent, danach sinkt die Vergütung auf fünf Cent je Arztbrief.
PostversandDie neue Portokostenpauschale 40110 (81 Cent) für Arztbriefe und andere Dokumente ersetzt die Versandkostenpauschalen 40120-40126 und die GOP 40144 für Kopien.
Fax- und Postversand
Honorardeckelung
Für den Fax- und Postversand greift eine Deckelung, die nach Fachgruppen unterscheidet und sich danach richtet, wie viele Arztbriefe die Fachgruppe im Durchschnitt verschickt (eine Übersicht bietet die KBV unter: https://www.kbv.de/html/1150_45717.php).

 

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