Immobilienrecht (2): Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau

Immobilienrecht (2): Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau

Grünes Licht vom Bundesrat Ende Juli für die Sonderabschreibungen: Das ‚Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus‘ ermöglicht privaten Investoren befristet für vier Jahre 5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über 2%. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. Jedoch dürfen diese Kosten 3.000 Euro je Quadratmeter nicht übersteigen und die Wohnung muss in den folgenden neun Jahren dauerhaft vermietet bzw. bewohnt werden (keine Ferienwohnungen).

 

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