Impfung am Arbeitsplatz für BARMER Versicherte ab sofort möglich

Impfung am Arbeitsplatz für BARMER Versicherte ab sofort möglich

Seit dem 1. Januar dieses Jahres können bei der BARMER versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schutzimpfungen auch im Betrieb durchführen lassen.

Dies wird durch einen Vertrag ermöglicht, den die BARMER und die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) dieser Tage eingegangen sind – der bundesweit erste seiner Art. Erstmals können Betriebsärzte Leistungen auch im Feld der gesetzlichen Krankenkassen erbringen und so aktiv bei der Erhöhung der Durchimpfquote mitwirken. Im Vertrag enthalten sind alle in der Schutzimpfungsrichtlinie enthaltenen Standardimpfungen.

Ziel ist es, die Impfbereitschaft gegen Krankheiten wie Pneumokokken, Masern oder Grippe zu erhöhen. Darüber hinaus hilft der Vertrag Berufstätigen, Arzttermine und Arbeit besser zu vereinbaren.

Zur Teilnahme und Abrechnung der Kosten mit der Krankenkasse müssen sich Betriebsärzte bei der DGAUM einschreiben. BARMER-Versicherte können sich dann, nach Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte, wie gewohnt impfen lassen.

Quelle: BARMER – Schutzimpfungen im Betrieb möglich

 

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