Impfungen in Apotheken führen zu höheren Impfquoten

Impfungen in Apotheken führen zu höheren Impfquoten

Der Apothekerverband Nordrhein zusammen mit der AOK Rheinland/Hamburg war 2020 die erste Modellregion, in der Grippeschutzimpfungen durch Apotheken durchgeführt wurden. Nach der nun zweiten ‚Impfsaison‘ liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung des Modellprojekts vor:

  • Die Hälfte der in der aktuellen Saison 1.400 geimpften Personen hätte sich ohne das Angebot der Apotheke nicht impfen lassen.
  • Die Zufriedenheit der Patienten mit dem Impfangebot in den Apotheken ist sehr hoch.
  • Die zentralen Kriterien für die Entscheidung waren die gute Erreichbarkeit sowie das Impfen ohne lange Wartezeiten.

In vielen anderen europäischen Ländern gehört Impfen bereits länger zu den Apothekenservices. Auch dortige Erfahrungen belegen, dass mit den niedrigschwelligen Impfangeboten von Apotheken (längere Öffnungszeiten, keine Terminvereinbarung nötig etc.) die Durchimpfungsrate auf 65% erhöht werden konnte, während diese in Deutschland – bezogen auf die Risikogruppe der über 60-Jährigen – bislang nur bei 35% lag. Ziel der EU ist es hingegen einen Impfschutz von 75% zu erlangen.

Pflegebonusgesetz will Impfungen durch Apotheken schneller ermöglichen

Die o.g. Ergebnisse kommen zum rechten Zeitpunkt, denn vergangene Woche haben die Koalitionspartner der Ampel-Regierung einen entsprechenden (noch nicht ressortabgestimmten) Änderungsantrag zum Pflegebonusgesetz vorgelegt, wonach die Überführung der Grippeschutzimpfung in die Regelversorgung Eingang in das Gesetz finden soll; am heutigen Mittwoch findet eine Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzesentwurf statt.

Bereits 100.000 Impfungen durch Apotheken

Gemäß ABDA haben bisher 100.000 Menschen hierzulande Impfungen in Apotheken erhalten. Neben der Influenzaimpfung handelt es sich dabei insbesondere auch um die (Booster-)Impfung gegen COVID-19, die seit Februar auch in Apotheken – nach entsprechender Schulung etc. – durchgeführt werden dürfen. Dieses Angebot war ursprünglich gemäß Infektionsschutzgesetz bis Ende 2022 befristet, aber auch dieses soll gemäß Änderungsantrag angepasst werden.

Neben diesen Impfungen ist auch denkbar, dass in Zukunft das Impfspektrum von Apotheken zusätzlich ausgeweitet wird, z.B. gegen FSME oder Pneumokokken (wie das beispielsweise in Frankreich bereits umgesetzt ist).

 

Kommentar:

Das Masernschutzgesetz ermöglicht seit März 2020 regionale Modellprojekte zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken, deren Ausgestaltung – z.B. hinsichtlich der Qualifizierung sowie gewisser räumlicher Voraussetzungen – den jeweiligen Krankenkassen und Apothekerverbänden obliegt. Erste Modellprojekte starteten im Sommer 2020 in Nordrhein sowie im Saarland zusammen mit AOK, mittlerweile gibt es acht Bundesländer, in denen Apotheken Impfungen durchführen können. Die Modellprojekte waren ursprünglich auf drei Jahre angelegt, erst danach sollte – abhängig von den Ergebnissen – eine Überführung in den Regelbetrieb erfolgen.

Die Ärzteschaft stellte sich von Anfang an gegen das Unterfangen und so verwundert es nicht, dass sich die entsprechenden Verbände auch gegen den aktuellen Änderungsantrag stellen und im Gegenzug ein ärztliches (eingeschränktes) Dispensierrecht für Arzneimittel fordern. Ein solches gibt es in manchen anderen Ländern z.B. im Notdienst (um einen extra Besuch bei einer Apotheke zu vermeiden), für Hausbesuche oder im Rahmen von Hausapotheken.

Siehe auch News vom 5.4.2022 sowie vom 22.7.2021

Quellen:

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