Insolvenzen: Deckungsquote liegt bei unter 4%!

Insolvenzen: Deckungsquote liegt bei unter 4%!

Das Statistische Bundesamt hat im Rahmen ihrer Fachserie 2 (Branchen und Unternehmen – Themen wie Insolvenzen etc.) eine Auswertung veröffentlicht, in welcher u.a. analysiert wird, auf wieviel Forderungen Gläubiger hierzulande verzichten (müssen) bzw. wieviel sie zurückbekommen. Diese Deckungsquote ergibt sich als der Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger. Der entsprechenden Veröffentlichung liegt eine Auswertung der bis zum Jahresende 2017 beendeten Insolvenzverfahren des Jahres 2010 zugrunde, das waren etwa 95% der insgesamt 154.000 im Kalenderjahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren. Das Gros – über 100.000 – betrifft Verbraucherinsolvenzen, bei denen die durchschnittliche Deckungsquote bei nur 2% lag. Damit entstanden Schäden in Höhe von über 4 Mrd. Euro. Der Schaden bei Unternehmensinsolvenzen ist entsprechend höher und beläuft sich kumuliert auf 7 Mrd. Euro, wobei die Deckungsquote bei unwesentlich höheren 6,2% liegt.


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