Intensivpflege: Folgeverordnung ab Juli per Video möglich

Intensivpflege: Folgeverordnung ab Juli per Video möglich

Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1.7.2026 unter bestimmten Voraussetzungen Folgeverordnungen für die außerklinische Intensivpflege (AKI) auch im Rahmen einer Videosprechstunde ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Arzt bereits bekannt ist und innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat.

Die Regelung gilt ausschließlich für Folgeverordnungen. Ärztinnen und Ärzte müssen zudem sicher beurteilen können, dass die Voraussetzungen für die Intensivpflege weiterhin vorliegen. Ist dies per Video nicht möglich, bleibt eine körperliche Untersuchung erforderlich.

Mit der Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) kann die Verordnung außerklinischer Intensivpflege künftig auch bei einer Videosprechstunde abgerechnet werden. Die Neuregelung soll die Versorgung schwerkranker Menschen erleichtern und unnötige Praxisbesuche vermeiden, ohne die Anforderungen an die Versorgungsqualität zu senken.

 

Kommentar:

Die Videosprechstunde hat sich längst als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung etabliert. Dazu beigetragen hat auch die schrittweise Lockerung der Leistungs- und Mengenbegrenzungen. Heute können Ärztinnen und Ärzte zahlreiche Verordnungen und Bescheinigungen per Videosprechstunde ausstellen – von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das eRezept bis hin zu Heilmittelverordnungen. Das schafft mehr Flexibilität für Ärzte und Patienten. Besonders ältere, chronisch kranke oder immobile Menschen profitieren davon, weil ihnen belastende Wege in die Praxis erspart bleiben. Mit der Möglichkeit, künftig auch Folgeverordnungen für die außerklinische Intensivpflege per Videosprechstunde auszustellen, wird dieser Weg konsequent fortgesetzt.

Quellen:

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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