In Deutschland steigt die Anzahl ausländischer Ärzte stetig an. Ende 2023 ist mit 63.767 berufstätigen ausländischen Ärzten ein Rekordhoch zu vermerken. Dies geht aus der aktuellen Ärztestatistik der Bundesärztekammer hervor.
Seit Jahren arbeiten immer mehr ausländische Ärzte in Deutschland. Im Zehnjahresvergleich ist ein Anstieg um knapp 84% zu verzeichnen. Dieser Trend verdeutlicht die wachsende Bedeutung ausländischer Ärzte für das deutsche Gesundheitssystem und ihre zunehmende Präsenz in der medizinischen Versorgung des Landes (vgl. Abb. 1). Daneben gab es in 2023 weitere 7.363 ausländische Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit in Deutschland.
Abb. 1: Berufstätige ausländische Ärzte in Deutschland
Quelle: Bundesärztekammer, Darstellung: REBMANN RESEARCH
Krankenhaus als Hauptarbeitsort für ausländische Ärzte
Mit knapp 80% arbeitet ein Großteil der ausländischen Ärzte im Krankenhaus (vgl. Abb. 2). Nur rund 12% sind ambulant tätig. Weitere 8% üben eine sonstige ärztliche Tätigkeit aus.
Abb. 2: Ausländische Ärzte nach Einrichtungen
Quelle: Bundesärztekammer, Darstellung: REBMANN RESEARCH
Führende Herkunftsländer der berufstätigen Ärzte
An erster Stelle der Herkunftsländer steht Syrien mit 5.758 Ärzten. Rumänien und Russland folgen auf den Plätzen zwei und drei mit 4.287 bzw. 2.698 berufstätigen Ärzten. Auch Ärzte aus Österreich, Griechenland und der Türkei haben eine hohe Präsenz (vgl. Abb. 3).
Abb. 3: Herkunftsländer der ausländischen Ärzte
Quelle: Bundesärztekammer, Darstellung: REBMANN RESEARCH
Bedeutung der ausländischen Ärzte für das deutsche Gesundheitswesen
In Anbetracht des Ärztemangels ist das deutsche Gesundheitswesen auf die Zuwanderung ausländischer Ärzte angewiesen, um den stetig wachsenden Behandlungsbedarf decken zu können. Insbesondere im ländlichen Raum und in bestimmten Fachgebieten werden Ärzte dringend benötigt, um eine angemessene medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Lage wird durch den demografischen Wandel weiter verschärft. Die alternde Bevölkerung und der damit verbundene Anstieg altersbedingter Krankheiten erhöhen die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen. In dieser Hinsicht tragen ausländische Ärzte dazu bei, den steigenden Bedarf an medizinischer Versorgung zu decken – besonders in Anbetracht der zunehmenden Zahl der Ärzte im Ruhestand. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Ärzte im Ruhestand um 4,1%. Trotzdem sind mit der Berufsausübung ausländischer Ärzte auch Herausforderungen verbunden. Dazu gehören beispielsweise kulturelle Unterschiede, Sprachbarrieren, bürokratische Hürden und Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Qualifikationen. Eine unzureichende Integration und Unterstützung kann sich negativ auf die Qualität der Patientenversorgung auswirken.
Kommentar:
Ausländische Ärzte benötigen für die Berufsausübung in Deutschland eine staatliche Zulassung. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: die Approbation oder die Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO. Ein abgeschlossenes Medizinstudium aus dem Herkunftsland genügt nicht, um in Deutschland als Arzt praktizieren zu dürfen.
Ausländischen Ärzten wird empfohlen, zunächst eine Berufserlaubnis zu beantragen. Diese ist auf maximal zwei Jahre befristet und auf ein Bundesland beschränkt. Neben einem abgeschlossenen Medizinstudium sind hierfür ausreichende Deutschkenntnisse, Würdigkeit und Zuverlässigkeit sowie die gesundheitliche Eignung Voraussetzung. Spätestens ein Jahr vor Ablauf der Berufserlaubnis sollte der Antrag auf Approbation gestellt werden. Für die Approbation wird der erfolgreiche Abschluss einer Kenntnisprüfung benötigt. Die Zulassung ist dann bundesweit und unbefristet gültig. Die Kenntnisprüfung umfasst den gesamten Inhalt des deutschen Medizinstudiums. Die Ärzte müssen nachweisen, dass sie über dasselbe Wissen verfügen wie Absolventen deutscher Hochschulen.
Quellen: