Die Bundesregierung hat mit dem Investitionsbooster ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet, das die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland stärken und die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen und Arbeitsplätze sichern soll.
Auch für Zahnarztpraxen und Dentallabore bieten sich enorme Chancen durch beschleunigte Abschreibungen, hohe steuerliche Erstjahreseffekte und zusätzliche Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Technik und E-Mobilität.
Was bringt der Investitionsbooster konkret für die Dentalbranche?
Degressive Abschreibung von bis zu 30 % pro Jahr
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 angeschafft werden, ist statt der regulären linearen Abschreibung (AfA) wieder degressive AfA möglich.
Im zahnärztlichen Bereich betrifft dies beispielsweise:
- Behandlungseinheiten
- digitale Röntgengeräte / DVT
- Sterilisatoren, Kompressoren, Absauganlagen
- CAD/CAM-Systeme, Fräsmaschinen, Scanner
- IT, Server, Praxis-Software
Der Vorteil: Ein Großteil der Investitionskosten kann in den ersten Jahren steuerlich geltend gemacht werden – ein klarer Liquiditätsschub. Bei einer Behandlungseinheit mit 50.000 € Anschaffungspreis und einer Nutzungsdauer von 10 Jahren bedeutet die Möglichkeit der degressiven Abschreibung einen Steuervorteil von über 40 %.
| Wichtiger Hinweis zur degressiven Abschreibung: Der Vorteil der degressiven Abschreibung liegt vor allem in der zusätzlichen Liquidität. Diese zusätzliche Liquidität ermöglicht es, neue Investitionen zu tätigen und somit das Praxisergebnis langfristig zu steigern. Aber Achtung: Die Anwendung der degressiven Abschreibung führt nicht in jedem Fall zu einem steuerlichen Vorteil. Nur wenn das Einkommen unter dem Höchststeuersatz liegt, besteht die Möglichkeit, durch eine erhöhte Abschreibung den Steuersatz weiter zu senken. Je höher die Betriebsausgaben sind, desto weniger wirken sie sich aus. Werden in den folgenden Jahren höhere Gewinne erwartet, steigt der Steuersatz. In diesem Fall können weniger Abschreibungen geltend gemacht werden. Unter Umständen ergibt sich sogar ein steuerlicher Nachteil für das gesamtbetriebliche Ergebnis. |
Bei Kombination mit § 7g EStG: Bis zu 70 % Abschreibung im ersten Jahr möglich
Kleinere Praxen und Labore profitieren zusätzlich durch die Kombinationsmöglichkeit der degressiven Abschreibung mit den folgenden bereits bestehenden Instrumenten nach § 7g EStG:
- Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1-4 EStG): bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten können vorab gewinnmindernd berücksichtigt werden (bei Einhaltung u. a. einer Gewinngrenze).
- Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5-6 EStG): zusätzlich 40 % im ersten Jahr möglich, wenn die Voraussetzungen (z. B. Gewinn ≤ 200.000 €) erfüllt sind.
Sie können dadurch bis zu 70 % der Kosten im Anschaffungsjahr steuerlich absetzen.
75 % Abschreibung für Elektrofahrzeuge im ersten Jahr
Auch für vollelektrische Fahrzeuge, die im Förderzeitraum angeschafft werden, ist eine degressive Abschreibung (über sechs Jahre) möglich – 75 % im Anschaffungsjahr. Interessant ist dies insbesondere für Praxen, die aufsuchende Behandlungen (zu Hause beim Patienten oder in Pflegeeinrichtungen) durchführen, Botendienste von Laboren oder MVZ-Fuhrparks.
Die Bruttolistenpreisgrenze der förderfähigen Fahrzeuge wurde von bislang 70.000 auf 100.000 € angehoben.
Weitere Förderungen können ggf. ebenfalls in Anspruch genommen werden
- Klimaschutz-Investitionsprämie (KlimaInvPG): Unternehmen können bei bestimmten, energieeffizienten Investitionen (z. B. in Heizung, Lüftung, Gebäude- und Anlagentechnik) statt nur Abschreibungen auch direkte Prämien beanspruchen. Antrag und Abwicklung erfolgen elektronisch über das Finanzamt.
- Erhöhte Forschungszulage: Diese dürfte für klassische Zahnarztpraxen und kleine Dentallabore zwar kaum interessant sein, sehr wohl jedoch für innovationsorientierte größere Dentallabore mit Entwicklungsprojekten z. B. in den Bereichen neue digitale Fertigungsprozesse oder Materialinnovationen.
Absenkung der Körperschaftssteuer
Der „Wachstumsbooster“ der Bundesregierung umfasst neben dem beschriebenen Investitionsprogramm auch eine Absenkung der Körperschaftssteuer. Diese wird jedoch erst ab 2028 wirksam. Bis dahin bleibt der Steuersatz bei 15 %. Danach wird er jährlich um 1 % abgesenkt, auf 10 % im Jahr 2032.
Da es sich bei Personengesellschaften, Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften nicht um Körperschaften handelt, zahlen diese auch keine Körperschaftssteuer. Anders sieht es bei Großlaboren bzw. Laborgruppen oder MVZ/Praxisketten aus, die als Kapitalgesellschaften (z. B. als GmbH oder AG) geführt werden. Für diese dürfte die Senkung der Körperschaftssteuer ab 2028 relevant werden.
Kommentar:
Jetzt ist Investitionszeit!
Der Investitionsbooster macht 2025-2027 zu einem der attraktivsten Zeitfenster für Investitionen in der Dentalbranche seit Jahren. Die Dentalindustrie erlebt dadurch bereits eine erhöhte Nachfrage, vor allem in den Bereichen digitaler Workflow, CAD/CAM und 3D-Röntgen. Hersteller profitieren, indem sie Produktportfolios beschleunigt modernisieren und vermehrt Finanzierungslösungen anbieten.
Welche Anschaffungen sich für Praxen und Labore am meisten lohnen
1. Digitale Bildgebung
DVT, Panoramaröntgen und Sensortechnik bieten einen hohen medizinischen und wirtschaftlichen Nutzen und fallen klar unter die begünstigten Investitionen.
2. CAD/CAM & digitale Fertigung
Für Labore und CAD/CAM-affine Praxen (Chairside-Fertigung): Scanner, Fräsmaschinen, 3D-Drucker – alles bewegliche Wirtschaftsgüter mit hoher AfA-Wirkung.
3. Behandlungseinheiten & Hygienetechnik
Große Posten, die sich durch die degressive Abschreibung jetzt besonders rechnen.
4. Energieeffiziente Technik
Sterilisatoren, Kompressoren, Beleuchtung oder Klimatisierung – interessant durch Kombination aus AfA und Klimaschutzprämie.
5. E-Fahrzeuge
Vor allem Labore mit Kurierdienst oder in der mobilen Versorgung aktive Praxen profitieren stark von der 75 %-Abschreibungsmöglichkeit im Anschaffungsjahr.
Was bedeutet das für die Dentalindustrie?
Die Branche kann mit einem deutlichen Umsatzschub im Inland rechnen. Besonders Hersteller digitaler Systeme, Laborautomation und energieeffizienter Geräte dürften profitieren.
Quellen: