Jetzt auch Zweitmeinung per Video möglich

Jetzt auch Zweitmeinung per Video möglich

Der Gesetzgeber hat für eine Reihe von operativen Eingriffen die Möglichkeit einer Zweitmeinung geschaffen. Versicherte haben im Rahmen des Zweitmeinungs-verfahrens die Möglichkeit, Fragen und Bedenken zu geplanten Operationen mit einem weiteren unabhängigen ärztlichen Experten zu besprechen. Neben dem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Beratung durch den Zweitmeiner nun auch per Videosprechstunde möglich. Derzeit gilt der rechtliche Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung für folgende Eingriffe:

  • Amputation bei diabetischem Fußsyndrom
  • Entfernung der Gaumen- und Rachenmandeln
  • Gebärmutterentfernung
  • Gelenkspiegelung
  • Implantation einer Knieprothese

Weitere Indikationen werden in Zukunft folgen. Laut dem Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ab Januar 2022 verpflichtet, jährlich mindestens zwei weitere Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren zu bestimmen.

Quelle: KBV – Zweitmeinung auch per Video möglich – Richtlinie um neue Indikation ergänzt

 

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