Der Gesetzgeber hat für eine Reihe von operativen Eingriffen die Möglichkeit einer Zweitmeinung geschaffen. Versicherte haben im Rahmen des Zweitmeinungs-verfahrens die Möglichkeit, Fragen und Bedenken zu geplanten Operationen mit einem weiteren unabhängigen ärztlichen Experten zu besprechen. Neben dem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt ist die Beratung durch den Zweitmeiner nun auch per Videosprechstunde möglich. Derzeit gilt der rechtliche Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung für folgende Eingriffe:
- Amputation bei diabetischem Fußsyndrom
- Entfernung der Gaumen- und Rachenmandeln
- Gebärmutterentfernung
- Gelenkspiegelung
- Implantation einer Knieprothese
Weitere Indikationen werden in Zukunft folgen. Laut dem Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ab Januar 2022 verpflichtet, jährlich mindestens zwei weitere Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren zu bestimmen.
Quelle: KBV – Zweitmeinung auch per Video möglich – Richtlinie um neue Indikation ergänzt
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