Jurastudium: Verlängerung der Regelstudienzeit von 9 auf 10 Semester

Jurastudium: Verlängerung der Regelstudienzeit von 9 auf 10 Semester

Diese vorgeschlagene Verlängerung der Regelstudienzeit um ein Semester wurde im Januar im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert und als weitgehend positiv bewertet. Der Vorschlag basiert auf einem Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen vom Dezember 2018, wonach es insbesondere um eine Anpassung an die Studiendauer für Rechtswissenschaften an vergleichbare Masterstudiengänge geht. Denn Jurastudium bleibe in seinem Umfang nicht hinter dem zehnsemestriger Masterstudiengänge zurück.

Damit – so der NRW-Vorschlag – hätten Jurastudentinnen und -studenten länger Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG-Gesetz. Die tatsächliche Studiendauer einschließlich Prüfungszeit betrage derzeit durchschnittlich 11,3 Semester. So möchte Nordrhein-Westfalen verhindern, dass der Studienerfolg von der finanziellen Situation und sozialen Herkunft der Betroffenen abhängt.

 

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