Das Bundeskabinett hat am 22.4.2026 einen Gesetzentwurf zur Notfallreform beschlossen. Ziel der seit Jahren geplanten Reform ist eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Notfallversorgung, die neben einer verbesserten Verzahnung der Versorgungssektoren auch regionale Besonderheiten berücksichtigt.
Im Wesentlichen sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor:
- Aufteilung der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in eine Terminservicestelle und eine Akutleitstelle: Die Akutleitstelle übernimmt die strukturierte Ersteinschätzung und die Steuerung ambulanter Not- und Akutfälle in die jeweils geeignete Versorgungsebene.
- Notfallmanagement: Gemeinsam mit den Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) als neue Leistungserbringer im Notfallmanagement entsteht ein vernetztes Gesundheitsleitsystem mit digital gestützter Fallübergabe.
- Akutfallmanagement: Über die 116117 stehen Patienten rund um die Uhr telemedizinische sowie aufsuchende Notdienste zur Erstversorgung zur Verfügung.
- Aufbau flächendeckender, digital vernetzter Integrierter Notfallzentren (INZ) zur Sicherstellung der ambulanten Erstversorgung: Die INZ umfassen jeweils eine Krankenhaus-Notaufnahme, eine KV-Notdienstpraxis sowie eine zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Patienten bedarfsgerecht in die Notfall- oder Akutversorgung steuert. Während der regulären Sprechstundenzeiten besteht zudem die Möglichkeit, dass Kooperationspraxen in räumlicher Nähe die Akutversorgung übernehmen. Sind die Notdienstpraxis und die Kooperationspraxen geschlossen, übernimmt die Krankenhaus-Notaufnahme neben der Notfallversorgung auch die Akutversorgung.
- Dispensierrecht für Ärzte in INZ-Notdienstpraxen: In eng begrenzten Fallkonstellationen dürfen Ärzte in INZ Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte zur Deckung des akuten Bedarfs abgeben, sofern eine Versorgung über öffentliche Apotheken nicht rechtzeitig gewährleistet werden kann.
- Aufnahme der medizinischen Notfallrettung als neue GKV-Sachleistung: Die medizinische Notfallrettung wird als eigenständige Sachleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen. Umfasst sind die bislang als „Fahrkosten“ klassifizierten Leistungen medizinisches Notfallmanagement, Versorgung vor Ort sowie die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports. Verträge zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den Leistungserbringern der Notfallrettung sollen künftig für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. Für Versicherte entfällt das Risiko, sich an den Kosten beteiligen zu müssen.
- Finanzielle Förderung der Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und der Leitstellenvernetzung: Für die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung sowie die digitale Vernetzung der Leitstellen werden über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 225 Mio. € aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereitgestellt.
- Einführung eines „Fachgremiums Medizinische Notfallrettung“: Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Länder, der GKV, der relevanten medizinischen Fachgesellschaften und -verbände auf Bundesebene sowie der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer zusammen, die jeweils über ein Stimmrecht verfügen. Es soll zur Entwicklung bundeseinheitlicher Standards und zur Sicherung der Qualität in der medizinischen Notfallrettung beitragen.
- Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Überlebensquote bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand: Neben einer strukturierten Reanimationsanleitung im Rahmen des Notrufs werden Ersthelfer-Apps eingeführt. Zudem werden alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst, das digital mit den Leitstellen vernetzt ist.
Der Gesetzentwurf wird nun in das parlamentarische Beratungsverfahren eingebracht. Das Inkrafttreten der Reform ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Kommentar:
Die Reform der Notfallversorgung steht seit mehreren Legislaturperioden auf der politischen Agenda, blieb jedoch wiederholt unvollendet. Der nun vorliegende Gesetzentwurf greift zentrale Elemente dieser Vorarbeiten in wesentlichen Teilen wieder auf. Angesichts bestehender Ineffizienzen, überfüllter Notaufnahmen und einer häufig nicht bedarfsgerechten Inanspruchnahme der Versorgungsstrukturen ist eine Reform dringend erforderlich.
Viele Akteure sehen Kabinettsentwurf zur Notfallreform kritisch
Indessen stößt der Kabinettsentwurf sowohl bei den Krankenhäusern als auch insbesondere bei der Vertragsärzteschaft auf erhebliche Kritik: Beanstandet werden vor allem unzureichende finanzielle Spielräume – insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Milliardeneinsparungen im GKV-Bereich –, eine nicht praxistaugliche Ausgestaltung des 24/7-Notdienstes sowie eine zunehmende Verlagerung von Versorgungsverantwortung in den ambulanten Bereich bei gleichzeitig steigenden Anforderungen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Bundeskabinett beschließt Notfallreform