Kassen unterstützen Kommunen bei Gesundheitsförderung

Kassen unterstützen Kommunen bei Gesundheitsförderung

Einer aktuellen Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes zufolge stellen die gesetzlichen Krankenkassen von 2020-2024 insgesamt 46 Mio. Euro für die Förderung kommunaler Projekte im Bereich Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen zur Verfügung. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen/Einschränkungen, Senioren sowie Kindern und Jugendlichen aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien. Die Fördermaßnahmen sind Bestandteil des 2019 gestarteten „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, dem alle 109 gesetzliche Krankenkassen angehören und das insgesamt ein Fördervolumen von fast 90 Mio. Euro umfasst. Als erste Maßnahme widmete sich das Programm dem Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen speziell in sozial benachteiligten Kommunen. Ziel der Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“ ist es, die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten auszubauen. Neben dem Aufbau geeigneter Strukturen und einer Vernetzung der Prozesse sollen hierbei auch neue gesundheitsfördernde Konzepte (vor allem für sozial und gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen) erprobt werden, die von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und wissenschaftlichen Evaluation begleitet werden. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 SGB V der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Auftrag erteilt, die Aufgaben des GKV-Bündnisses für Gesundheit umzusetzen.

  • Förderfähige Maßnahmen: Schaffen gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen, Förderung der Gesundheit/Gesundheitskompetenz der Zielgruppen
  • Mögliche Kooperationspartner: Sportvereine, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände
  • Antragsberechtigt: alle Kommunen – Kreise und kreisfreie Städte – in Deutschland. Bei den Stadtstaaten greift die Förderung auf der Bezirksebene. Die GKV rechnet mit 422 antragsberechtigten Kommunen
  • Voraussetzung: Erarbeitung eines qualitativ hochwertigen und interessanten Konzepts
  • Förderhöhe: bis zu 110.000 Euro je Kommune bei einem verpflichtenden Eigenanteil, der zeitlich abgestuft bei 20 bzw. 30% liegt.

Interessierte Kommunen können sich in jedem Bundesland in einem Programmbüro des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“ beraten lassen. Eine Liste der Büros sowie Detailinformationen zur Förderung stehen unter zur https://www.gkv-buendnis.de/ Verfügung.

Quelle: GKV-Spitzenverband – Krankenkasse fördern kommunale Präventionsangebote für benachteiligte Menschen mit 46 Mio. Euro

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

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