KBV ist gegen Konnektor-Schiedsspruch

KBV ist gegen Konnektor-Schiedsspruch

Erst kürzlich hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Schiedsgericht angerufen, um eine Einigung in der Finanzierungsfrage zum Konnektor-Tausch zu erreichen. Zwar sind die vom Bundesschiedsamt angesetzten 2.300 Euro deutlich mehr, als die Krankenkassen ursprünglich zahlen wollten, dennoch entsprechen sie nicht den Erwartungen der KBV. Diese fordert eine vollumfängliche Finanzierung der Konnektor-Kosten.

Ärzte sollen nicht auf Kosten sitzen bleiben

Derzeit liegt der Herstellerpreis bei rund 2.770 Euro. Damit würde die vom Schiedsamt vorgeschlagene Pauschale die Kosten nur teilweise abdecken. Ein Teilbetrag müsste nach jetzigem Stand von den Ärzten selbst finanziert werden. Die KBV lehnt dies ab.

Die vom Bundesschiedsamt verkündete Konnektor-Pauschale umfasst den Austausch des „alten“ Konnektors, die Entsorgung des selbigen sowie die Neuinstallation. Ebenso wird mit der derzeitig gültigen Pauschale der Austausch der SMC-B-Karte (Praxisausweis) abgedeckt. Jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte in den nächsten sechs Monaten austauscht werden muss, wird mit 100 Euro pro Karte finanziert.

 

Kommentar:

Für den Austausch der rund 15.000 Konnektoren bleibt nicht mehr viel Zeit. Ab September werden die ersten Alt-Konnektoren zwangsabgeschaltet. Betroffen sind zunächst die Konnektoren der CompuGroup Medical, die 2017 als erstes Unternehmen eine Zulassung der gematik erhielten. Ob auf den vollständigen Austausch der Konnektoren verzichtet werden kann, bleibt abzuwarten. Nach neuen Erkenntnissen der KBV scheint dies jedoch möglich. Eine erneute Prüfung durch die gematik soll Aufschluss dazu geben.

Quelle: KBV – Bundesschiedsamt: Praxen erhalten 2.300 Euro für den Konnektortausch – Pauschale ist nicht kostendeckend

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