KBV-Umfrage: Komfortsignatur verbreitet, aber noch zeitaufwendig

KBV-Umfrage: Komfortsignatur verbreitet, aber noch zeitaufwendig

Fast 80% der niedergelassenen Ärzte haben in ihrer Praxis die Möglichkeit, die Komfortsignatur zu nutzen. Jedoch nimmt der Vorgang des Signierens zu viel Zeit in Anspruch. Das ergab eine Online-Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Ärzte können täglich maximal 250 eRezepte und andere Dokumente unterschreiben, ohne die persönliche Identifikationsnummer (PIN) ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) immer wieder neu einzugeben. Von den 2.000 Teilnehmenden gaben 36% der Befragten an, die Komfortsignatur regelmäßig anzuwenden.

Lange Wartezeiten

Allerdings ergab die Umfrage auch, dass die digitale Unterschrift mit dem eHBA häufig noch zu viel Zeit kostet. Die Ergebnisse zeigen, dass etwa ein Drittel der Befragten mehr als 25 Sekunden für die Durchführung der Komfortsignatur und Einzelsignatur benötigen. Nahezu die Hälfte der Befragten äußerte Unzufriedenheit über die langen Wartezeiten bei der Stapelsignatur.

Laut Angaben der KBV fehlen, wenn der Verordnungsprozess künftig nur 10 Sekunden länger dauert, pro Tag mehr als 4.000 Stunden in der Patientenversorgung. Daher fordert die KBV erneut von der gematik, die Prozesse so schnell wie möglich zu optimieren.

eHBA ist für Signatur notwendig

Um eRezepte zu unterschreiben, benötigen Ärzte den eHBA, unabhängig vom gewählten Signierverfahren. Die SMC-B-Karte (Security Module Card) ist dafür nicht geeignet. Angesichts der geplanten Einführung des eRezepts am 1.1.2024 empfiehlt die KBV allen Ärzten, die noch keinen eHBA besitzen, diesen jetzt bei ihrer Landesärztekammer zu beantragen und zu aktivieren.

Die Gesellschafterversammlung der gematik hat im Juni beschlossen, den bundesweiten Roll-out des eRezepts zu starten, obwohl einige Organisationen, darunter die KBV, Bundesärztekammer, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft, dagegen gestimmt haben. Der Beschluss erfolgte, ohne eine ausreichende Testphase durchzuführen. Der Gesetzentwurf, der die verpflichtende Einführung des eRezepts ab dem 1.1.2024 vorsieht, liegt bereits vor.

 

Kommentar:

Der eHBA, auch bekannt als eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis, dient zur Identifizierung des Inhabers als Arzt oder Psychotherapeut. Er hat das Format einer Scheckkarte und enthält ein Foto zur eindeutigen Identifikation des Inhabers. Der eHBA der Generation 2.0 ist bereits für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtend und es werden weitere hinzukommen.

Mit dem eHBA können Ärzte beispielsweise Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich unterschreiben. Diese Art der Unterschrift wird als “qualifizierte elektronische Signatur (QES)” bezeichnet und bietet ein sehr hohes Sicherheitsniveau. Um eine QES zu setzen, müssen Ärzte und Psychotherapeuten nicht nur den eHBA in das Lesegerät einstecken, sondern auch eine PIN eingeben. Da dieser Vorgang im normalen Praxisalltag viel Zeit in Anspruch nehmen kann, gibt es jedoch praxistaugliche Lösungen, um diesen Prozess zu vereinfachen.

Insgesamt gibt es drei qualifizierte Signaturverfahren:

  • Komfortsignatur: Über den Tag verteilt können Ärzte bis zu 250 Dokumente signieren, indem sie ihre PIN nur einmal eingeben und den eHBA im Kartenterminal stecken lassen. Die signierten Daten werden sofort übermittelt, beispielsweise an den Server für das eRezept, von dem die Apotheke die Verordnung abruft. Die Komfortsignatur eignet sich besonders für Massenanwendungen wie das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
  • Stapelsignatur: Ärzte haben die Möglichkeit, mehrere Dokumente gleichzeitig elektronisch zu unterschreiben, beispielsweise mehrere elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU). Hierfür wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) in das Kartenterminal gesteckt und einmal die PIN eingegeben. Dadurch können sie mit einem Klick einen Stapel von Dokumenten signieren. Dies erleichtert und beschleunigt den Prozess der elektronischen Unterschrift von Dokumenten.
  • Einzelsignatur: Diese wird hauptsächlich in Praxen eingesetzt, in denen nur selten Unterschriften geleistet werden müssen. Um eine digitale Unterschrift zu setzen, muss sich der Arzt jedes Mal erneut anmelden und mit seiner PIN authentifizieren. Dies geschieht, indem der eHBA in das Kartenterminal gesteckt wird und die PIN einmalig eingegeben wird.

Quellen:

Vanessa Dierberger
Autor Vanessa Dierberger
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