Die Zeitarbeit in der Pflege ist rückläufig. Dies geht aus einer Mitteilung des Gesamtverbands der Personaldienstleister e.V. (GVP) vom 19.8.2024 hervor. Der GVP verweist dabei auf eine Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA), der zufolge die Anzahl der bei Personaldienstleistern beschäftigten Zeitarbeitskräfte in der Pflege im Jahr 2023 um 4% auf 32.368 Personen zurückging. Bei gleichzeitigem Anstieg der Pflegekräfte um rund 1% auf 1.795.564 Personen sank der Anteil der Zeitarbeitskräfte an allen Beschäftigten in der Pflege auf 1,8%.
Kliniken und Pflegeheime reagieren mit neuen Strategien auf Personalmangel
Als mögliche Gründe für die rückläufige Nachfrage sieht der GVP die Auswirkungen der gesetzlichen Regulierungen, die eine Refinanzierung der Kosten für Zeitarbeitskräfte nur bis zur Höhe des Tariflohns des Stammpersonals gestattet. In Folge waren Kliniken und Pflegeeinrichtungen auf die Entwicklung neuer Strategien angewiesen, um Probleme bei der personellen Besetzung zu lösen. Seitdem kommen in den stationären Einrichtungen vermehrt Springer- und Flexpool-Lösungen zum Einsatz. Diese beruhen auf einem flexiblen einrichtungsübergreifenden Einsatz von internem Personal.
Kommentar:
Infolge des zunehmenden Pflegekräftemangels hatten die Krankenhäuser in der Vergangenheit vermehrt auf Zeitarbeit zurückgegriffen – ungeachtet der Kosten, die für Leiharbeitskräfte durchschnittlich doppelt so hoch wie für festangestellte Pflegekräfte liegen. Mit dem PpSG hatte der Gesetzgeber erste Maßnahmen zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege ergriffen. Obwohl seit 2020 die Mehrkosten der Zeitarbeit (höhere Tariflöhne und Vermittlungsgebühren) keine Berücksichtigung im Pflegebudget finden, stieg der Anteil der Zeitarbeitskräfte im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege im Jahr 2022 weiter um 0,5 Prozentpunkte auf 3,6%.
Personalmangel: Teufelskreis durch Leiharbeit
Der Trend zum Personalleasing erklärt sich nicht nur durch die steigende Nachfrage der Krankenhäuser nach Pflegekräften, sondern auch durch die Arbeitsbedingungen in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die enorme Belastung während der Pandemie führte zu einer verstärkten Abwanderung von pflegerischem Personal in andere Branchen oder in die Leiharbeit. Zeitarbeitsfirmen bieten den Pflegekräften (anders als in vielen anderen Branchen) häufig bessere Arbeitsbedingungen in Form einer höheren Vergütung und größeren Flexibilität bei den Arbeitszeiten (z.B. Wunschschichten). In den Kliniken kann jedoch der mit der Leiharbeit verbundene häufige Personalwechsel insbesondere bei kurzfristigen Überlassungen zu Problemen bei der Patientensicherheit, Pflegequalität und Versorgungssicherheit führen. Die höhere Belastung des Bestandspersonals (für das sich unbeliebte Arbeitszeiten wie Wochenenden, Feiertage oder Nachtschichten häufen) führt zu einem schlechten Betriebsklima und wiederum zur Abwanderung von Bestandspersonal. In der Folge steigt die Nachfrage nach Zeitarbeitskräften und Krankenhäuser sehen sich einer Kostenspirale ausgesetzt.
Gesetzliche Maßnahmen zeigen Wirkung
Um diesen Teufelskreis zu unterbrechen, forderten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ebenso wie eine Entschließung des Bundesrates vom Februar 2024 eine weitere gesetzliche Regulierung und als Ultima Ratio ein Verbot der Leiharbeit. Dieses sollte laut DKG auch den ärztlichen Dienst betreffen, bei dem die Situation bereits seit Jahren prekär ist (rund zwei Drittel der Krankenhäuser sind auf ärztliche Honorar- und Zeitarbeitskräfte angewiesen). Mit den rückläufigen Zahlen könnten sich nun weitere gesetzliche Maßnahmen erübrigen.