Keine Einigung bei der Grundsteuerreform in Sicht

Keine Einigung bei der Grundsteuerreform in Sicht

Am Montag hat sich der Bundesfinanzminister mit seinen Länderkollegen getroffen, es ging um das heikle Thema der Grundsteuerreform. Diese ist erforderlich, da das Bundesverfassungsgericht die üblicherweise herangezogene Berechnungsbasis für die Grundsteuer, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Grundsteuer muss daher bis Ende 2019 neu geregelt werden.

Erwartungsgemäß kam es zu keiner Einigung. Im Kern geht es um zwei alternative Modelle, um die sich die Koalitionspartner streiten:

  1. Wertunabhängiges Modell, das auf den Flächen von Grundstücken und Gebäuden basiert
  2. Wertabhängiges Modell, in dem der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete Berücksichtigung finden.

Während die SPD das zweite Modell präferiert, sprechen sich CDU/CSU dagegen aus, da es u.a. nur mit extrem hohen bürokratischen Aufwand umzusetzen sei – betroffen sind 36 Mio. Flächen, Grundstücke und Gebäude deutschlandweit. Die Union hingegen plädiert für ein flächenabhängiges Modell, das man um automatisierbare Indikatoren erweitern könne, um zwischen teuren und weniger teuren Lagen differenzieren zu können.

Anfang Februar soll es ein erneutes Treffen geben.

Die Erhebung und das Aufkommen aus der Grundsteuer von derzeit rund 14 Mrd. Euro stehen den Kommunen zu. Das heißt sie müssen umsetzen, worauf auch immer die Koalitionspartner sich einigen werden. Bezahlt wird die Steuer von den Nutzern der Wohnungen, sprich den Mietern, da die Eigentümer die Grundsteuer als Mietnebenkosten umschlagen.

 

Weiterführende Informationen, wie Kommentierungen, Quellen etc. sind nur für ATLAS FREIE BERUFE Kunden ersichtlich.

Arrow right icon