Kinder- und Jugendärzte: Neue U10 schließt Lücke in der Früherkennung

Kinder- und Jugendärzte: Neue U10 schließt Lücke in der Früherkennung

Das Früherkennungsangebot für Kinder wird um die U10 erweitert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.8.2026 die Inhalte der neuen Untersuchung beschlossen. Sie richtet sich an Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren.

Welche Leistungen umfasst die neue U10?

Im Mittelpunkt der U10 stehen die körperliche und psychosoziale Entwicklung sowie altersbezogene Gesundheitsrisiken. Geprüft werden insbesondere Über- oder Untergewicht, psychische und schulische Auffälligkeiten, Bewegungsmangel und ein hoher digitaler Medienkonsum. Die U10 umfasst neben der körperlichen Untersuchung eine ausführliche Eigen-, Familien- und Sozialanamnese. Die Untersuchungsergebnisse werden gemeinsam mit dem Kind und den Eltern besprochen. Ein weiterer Bestandteil ist der standardisierte Fragebogen KIDSCREEN-10 zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zum psychischen Wohlbefinden, der von den Eltern vor dem Praxisbesuch auszufüllen ist. Zur U10 gehört außerdem eine präventionsorientierte Beratung, unter anderem zu Ernährung, Bewegung, Haltungsschäden, Mediennutzung, Schulalltag, Pubertät und UV-Schutz. Hinzu kommen die Überprüfung des Impfstatus und eine Impfberatung. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der HPV-Impfung, die sowohl für Mädchen als auch Jungen empfohlen wird.

J1 wird künftig im Gelben Heft dokumentiert

Parallel zur Einführung der U10 hat der G-BA die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 aktualisiert. Künftig werden die Teilnahme und die Untersuchungsergebnisse der J1 im Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft, dokumentiert. Neu ist zudem der Einsatz einer für Jugendliche vorgesehenen Version des KIDSCREEN-10-Fragebogens zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität.

Ab wann können Pädiater die U10 anbieten?

Einen konkreten Starttermin gibt es noch nicht. Die G-BA-Beschlüsse sind vom Bundesgesundheitsministerium zu prüfen und treten erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach muss der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festlegen. Erst anschließend kann die U10 als reguläre GKV-Leistung erbracht und abgerechnet werden.

 

Kommentar:

Mit der U10 wird eine relevante Lücke in der Kindervorsorge geschlossen. Gerade im Übergang zur Pubertät können sich gesundheitliche Risiken, psychische Belastungen und schulische Probleme erstmals deutlicher zeigen. Positiv ist deshalb, dass die Untersuchung nicht allein körperliche Befunde betrachtet, sondern auch Lebensqualität, Bewegung, Medienkonsum und familiäre Belastungen einbezieht. Auch die stärkere Verknüpfung mit der Impfberatung bietet die Chance, bestehende Impflücken – insbesondere bei HPV – frühzeitig zu schließen.

Für die Praxen bringt das breite Untersuchungsspektrum allerdings zusätzlichen Zeit- und Organisationsaufwand mit sich. Fragebogen, ausführliche Anamnese, körperliche Untersuchung, Ergebnisbesprechung, Beratung, Dokumentation und Recall müssen sinnvoll in die Abläufe integriert werden. Grundsätzlich wird die neue U10 für zwei Jahre extrabudgetär – unabhängig von der erbrachten Menge und in voller Höhe – vergütet.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
Arrow right icon