Die Kinderuntersuchungshefte werden um eine Stuhlfarbkarte ergänzt, dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die neuen Hefte soll es voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2023 geben, bis dahin gelten die bestehenden Hefte weiter. Derzeit wird der Beschluss durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft. Dafür steht dem Ministerium ein Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Gallenverschluss frühzeitig erkennen
Ziel ist es, den selten auftretenden Gallengangverschluss (Gallengangatresie GGA) frühzeitig zu erkennen, um Folgeerkrankungen der Leber zu vermeiden. Die Gallengangatresie ist eine seltene Erkrankung, die vor allem bei Neugeborenen auftritt. Eines von 20.000 Neugeborenen ist davon betroffen. Durch den Verschluss staut sich Gallenflüssigkeit an, was meist im zweiten oder dritten Lebensjahr zu einem tödlichen Leberversagen führt. Typische Symptome für das Krankheitsbild bei Neugeborenen sind ein blasser Stuhl sowie eine anhaltende Gelbsucht. Eltern sollen sich bei einer auffällig blassen Stuhlfarbe ihres Babys an einen Arzt wenden und dies abklären lassen. Bei einem ärztlich bestätigten Gallenverschluss kann eine frühzeitige Operation den gefährlichen Verschluss der Gallengänge beheben und so die Vitalität der Leber deutlich verlängern bzw. eine Lebertransplantation hinauszögern. Die GGA ist die häufigste Ursache für leberbedingte Todesfälle und die häufigste Indikation für Lebertransplantation in der Pädiatrie.
Hohe Fehlerquote bei der bisherigen Früherkennungsmaßnahme
Bislang funktioniert die Früherkennung eines Gallengangverschlusses nicht zufriedenstellend. Zukünftig werden die Eltern im Rahmen der U2 und U3 über die Erkrankung ärztlich aufgeklärt und erhalten durch die Stuhlfarbenkarte eine visuelle Hilfe zur Überprüfung der Ausscheidungen. Eltern wird nun empfohlen die Stuhlfarbe ihrer Kinder selbst zu beobachten.
Zudem werden in den Begleittexten der Untersuchungen deutlichere Hinweise zum Gallengangverschluss aufgenommen.
Kommentar:
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder sind ein fester Bestandteil des GKV-Leistungsspektrum. Sie dienen dazu, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Details werden vom G-BA in der Kinder-Richtlinie festgelegt. Die Dokumentation der vorgeschriebenen Untersuchungen erfolgt im Kinderuntersuchungsheft auch bekannt als Gelbes Heft. Dieses erhalten alle Eltern nach der Geburt auf der Entbindungsstation oder durch die Hebamme. Die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 müssen innerhalb fest definierter Zeiträume wahrgenommen werden. Die erste Untersuchung erfolgt direkt nach der Geburt, hierbei werden beispielsweise die Hautfarbe, Atmung, Herzschlag und Reflexe kontrolliert. Die U9 findet im Zeitraum zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat statt und prüft Motorik und Sprachentwicklung, um so Fehlentwicklungen vor Schulbeginn zu erkennen. Zusätzlich beinhalten die Richtlinien zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen, die der Prävention (Individualprophylaxe) von Zahnerkrankungen dienen.