Nachdem der Bundesrat grünes Licht für die Krankenhausreform gegeben hat, kommt auf die Krankenhäuser ein neues komplexes Regelwerk zu. Dabei stellen insbesondere die Personalvorgaben, die künftig für das Angebot bestimmter Leistungsgruppen zwingend erfüllt sein müssen, viele Einrichtungen vor große Herausforderungen. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) in Zusammenhang mit den Neuregelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) hervor.
Bessere Ausgangsposition für Maximalversorgungseinrichtungen
Am besten sind die Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen Regeln bei den Maximalversorgungseinrichtungen. Fast drei Viertel (73%) gaben an, die Bestimmungen vollständig einhalten zu können. Krankenhäuser der anderen Versorgungsstufen haben deutlich häufiger Probleme. In der Gruppe der Grundversorgungsstufe gaben 82% der befragten Kliniken an, die neuen Bestimmungen nicht (zur Gänze) einhalten zu können. Im Bereich der Regel- und Schwerpunktversorgung können laut Umfrage 60% der Einrichtungen die Vorgaben überwiegend (70 bis 90% der Vorgaben) oder teilweise (50 bis 70%) erfüllen. Noch schlechter ist die Situation mit Blick auf die Vorgaben bei den korrespondierenden Leistungsgruppen. Für bestimmte Leistungsgruppen ist gemäß KHVVG die Erfüllung der Vorgaben für definierte andere Leistungsgruppen notwendige Voraussetzung. 67% der Maximalversorgungseinrichtungen und 36% der Regel- und Schwerpunktversorgungskrankenhäuser gaben an, die entsprechenden Bestimmungen vollständig erfüllen zu können. In der Grundversorgung lag dieser Anteil nur bei 19%.
Kommentar:
Noch können die genauen Auswirkungen der Reform nicht antizipiert werden. So werden z.B. die Mindestvorhaltezahlen für die einzelnen Leistungsgruppen erst im kommenden Jahr (per Rechts-verordnung) festgelegt. Fest steht jedoch, dass größere Einrichtungen generell die bessere Startposition haben, da sie aufgrund der größeren Fallzahlen und des größeren Personalpools im Vergleich zu kleineren Einrichtungen besser in der Lage sind, die Mengen- und Qualitätsvorgaben zu erfüllen. Dies schlägt sich auch in den Erwartungen zur Fallzahlentwicklung nieder. Laut Umfrage erwarten 73% der Maximalversorgungseinrichtungen Fallzahlgewinne. 49% der Regel- und Schwerpunktversorgungshäuser erwarten gleichbleibende Fallzahlen und 27% Fallzahlzuwächse. Grundversorgungskrankenhäuser rechnen hingegen mit sinkenden Fallzahlen (59%).
Pessimistischer Blick auf die Vorhaltefinanzierung
Mit der Reform kommt es künftig zu einer Umstellung des Finanzierungssystems, wobei die Komponente zur Finanzierung der Vorhalteleistung für eine Bestandssicherung sorgen und gleichzeitig die (vom bisherigen Finanzierungssystem ausgehenden) Anreize für eine Mengenausweitung unterbinden soll. Laut Umfrage gehen jedoch 95% der Krankenhäuser davon aus, dass die Vorhaltefinanzierung nicht ausreichen wird, um die Auswirkungen rückläufiger oder stagnierender Fallzahlen auf die Umsätze aufzufangen.
Quelle: aerzteblatt.de – Mehrheit der Kliniken kann Leistungsgruppen nicht erfüllen