Koalitionsvertrag 2025: Das sind die Inhalte zur ambulanten Versorgung

Koalitionsvertrag 2025: Das sind die Inhalte zur ambulanten Versorgung

Der Koalitionsvertrag 2025 setzt in der ambulanten Versorgung vor allem auf eine stärkere Rolle der Hausärzte bei der Steuerung der Patienten, verbindliche Regelungen für Facharzttermine, den Ausbau digitaler Angebote und eine gezieltere Steuerung des Versorgungsangebots unter aktiver Beteiligung der Bundesländer. Im Detail umfasst der Vertrag folgende Punkte:

Verbindliches Primärarztsystem

  • Der Koalitionsvertrag 2025 sieht die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems vor: Patienten müssen künftig zuerst eine Haus- oder Kinderarztpraxis aufsuchen, bevor sie einen Facharzttermin erhalten. Ausnahmen gelten für Gynäkologie und Augenheilkunde. Für bestimmte chronisch Erkrankte sind spezielle Lösungen zu erarbeiten wie etwa Jahresüberweisungen oder die Benennung eines Fachinternisten als steuernder Primärarzt im Einzelfall.

Facharzt-Termingarantie und digitale Ersteinschätzung

  • Sofern die medizinische Notwendigkeit eines Facharzttermins vom Primärarzt oder von den Mitarbeitern der von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) betriebenen Rufnummer 116 117 festgestellt wurde, sollen Patienten eine Termingarantie – notfalls unter Inanspruchnahme der Fachärzte der Krankenhäuser – erhalten.
  • Daneben soll flächendeckend eine digitale, telemedizinische Ersteinschätzung etabliert werden, um die Versorgung strukturierter und zeitnäher zu gestalten.

Regulierung der iMVZ

  • Ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz) soll für Transparenz über die Eigentümerstruktur sowie für die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sorgen.

Änderungen des Honorarsystems

  • Jahrespauschalen sollen künftig die Anzahl unnötiger Arztkontakte reduzieren.
  • Durch die Flexibilisierung des Quartalsbezugs soll es neuen Patienten ermöglicht werden, auch außerhalb der starren Quartalsgrenzen leichter einen Termin zu erhalten. Gleichzeitig sollen die Praxen für diese zusätzlichen Kontakte angemessen vergütet werden.
  • Mit dem Ziel der Förderung der Ambulantisierung ist eine Weiterentwicklung und verbesserte Umsetzung der sektorenunabhängigen Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) geplant.

Anpassung der Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung

  • Die Bundesländer sollen in den Zulassungsausschüssen über eine ausschlaggebende Stimme verfügen und die Bedarfsplanung für Zahnärzte selbst vornehmen.
  • Eine kleinteiligere Bedarfsplanung soll möglich werden.
  • In unterversorgten Gebieten wird eine Entbudgetierung von Fachärzten in Erwägung gezogen. Außerdem sind in (drohend) unterversorgten Gebieten Zuschläge zum / in überversorgten Gebieten (> 120 Prozent) Abschläge vom Honorar geplant.
  • In unterversorgten Gebieten ist eine vereinfachte Gründung universitärer Lehrpraxen vorgesehen.

Sonstige Ziele

  • Regelungen zur telefonischen Krankschreibung, um Missbrauch zu verhindern (z.B. Ausschluss der Online-Krankschreibung durch private Online-Plattformen)
  • Stärkung der Kompetenzen der Gesundheitsberufe in der Praxis
  • Erhöhung der Anzahl der Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) in der Allgemeinmedizin auf zwei ÄiW pro weiterbildungsberechtigtem Arzt und Ausbau der Kapazitäten der Weiterbildungsstellen für Kinderärzte
  • Einführung einer Regelung zur Sozialversicherungsfreiheit von Ärzten im Bereitschaftsdienst
  • Gesetze zur Notfall- und Rettungsdienstreform
  • Weiterentwicklung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Sinne der sorgenden Gemeinschaften
  • Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Eltern von Sternenkindern
  • Das System der belegärztlichen Versorgung soll erhalten und weiterentwickelt werden, ohne dass die Qualität der Leistungen leidet.
  • Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro bei der Regressprüfung niedergelassener Ärzte
  • Abschaffung der Regresse bei Hausärzten zur besseren psychosomatischen Grundversorgung

 

Kommentar:

Mit der Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems, der Termingarantie und dem Ausbau digitaler Angebote setzt der Koalitionsvertrag auf eine stärkere Steuerung und Koordination der Patientenströme – ein Schritt, der angesichts knapper ärztlicher Ressourcen und wachsender Wartezeiten auf Facharzttermine längst überfällig ist. Allerdings bleiben viele Details zur praktischen Umsetzung offen: Ob das Primärarztsystem tatsächlich zu kürzeren Wartezeiten und einer besseren Versorgung führt, hängt maßgeblich von der ausreichenden Verfügbarkeit hausärztlicher Kapazitäten ab – ein Punkt, den der Vertrag bisher nur unzureichend adressiert. Auch die Frage, wie die neuen Steuerungsinstrumente in Regionen mit bestehender Unterversorgung wirken, bleibt offen.

Quelle: Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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