Krankenhäuser: Lücke bei der Investitionsfinanzierung nach wie vor groß

Krankenhäuser: Lücke bei der Investitionsfinanzierung nach wie vor groß

Aufgrund unzureichender Investitionsfördermittel der Bundesländer hat sich bei den Krankenhäusern im Jahr 2023 eine Finanzierungslücke von insgesamt 2,64 Mrd. € ergeben. Darauf hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer Pressemitteilung aufmerksam gemacht. Dem gesamten Investitionsbedarf in Höhe von 6,52 Mrd. € standen demnach nur 3,89 Mrd. € an Landesfördermitteln nach § 9 KHG gegenüber. Für 2024 erhöhten sich die KHG-Investitionsmittel der Länder auf 4,24 Mrd. €. Die DKG verweist darauf, dass das Fördervolumen damit zwar nominal leicht über dem langfristigen Durchschnittswert seit dem Jahr 1991 liegt, dass sich bei Berücksichtigung der Inflation jedoch ein durchschnittlicher Werteverlust von rund 39,5 % gegenüber 1991 ergibt. Damit stehen in nahezu allen Bundesländern den Krankenhäusern heute real deutlich geringere Fördermittel zur Verfügung als vor 30 Jahren.

Investitionsquote 2024 bei nur 2,8 %

Laut DKG schlägt sich die Lücke bei der Investitionsfinanzierung in einer sinkenden Investitionsquote nieder. Während diese im Jahr 1991 im Bundesdurchschnitt noch bei 9,7 % lag, betrug sie 2024 nur noch 2,8 %. Fachleute halten jedoch für einen dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb eines Krankenhauses eine Quote von mindestens 7 % für erforderlich.

 

Kommentar:

Die jahrzehntelange strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser im investiven Bereich ist – neben weiteren Faktoren – eine zentrale Ursache der derzeit wirtschaftlich äußerst angespannten Lage vieler Kliniken. Insbesondere die vielfach veraltete Krankenhausinfrastruktur geht mit erheblichen Effizienzverlusten einher und belastet die Wirtschaftlichkeit der Betriebe. Über viele Jahre hinweg versuchten Krankenhäuser, fehlende Investitionsmittel durch eigenerwirtschaftete Überschüsse aus der Betriebskostenfinanzierung zu kompensieren. Aufgrund regulatorischer Vorgaben sowie der seit Jahren stagnierenden stationären Fallzahlen besteht hierfür mittlerweile jedoch kein Spielraum mehr.

Viele Details bei der Umsetzung der Krankenhausstrukturreform noch offen

Die noch unter der Vorgängerregierung beschlossene umfassende Krankenhausstrukturreform besitzt grundsätzlich das Potenzial, durch einen gezielten Umbau der Angebotsstrukturen und den Abbau von (Über-)Kapazitäten die wirtschaftliche Situation und Investitionsfähigkeit der nach der Bereinigung verbleibenden Kliniken zu verbessern. Viele entscheidende Details der Reform sind jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Neue Übergangsfristen, Ausnahmen, die konkrete Ausgestaltung der Leistungsgruppen, die Einführung der Vorhaltevergütung und Finanzierung sollen über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nachjustiert werden. Zwar hat das Bundeskabinett hierzu am 8.10.2025 einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) beschlossen, dieses befindet sich jedoch nach wie vor im parlamentarischen Verfahren und ist noch nicht in Kraft.

Finanzielle Lage der Kliniken spitzt sich zu

Für die Krankenhäuser ergibt sich daraus eine schwierige Situation, da es an Planungssicherheit hinsichtlich der künftigen Leistungsstrukturen und ihrer Finanzierung fehlt. Zusätzlich entfällt mit Einsparungen in Höhe von 1,8 Mrd. € nahezu die gesamte Last des im Dezember 2025 beschlossenen GKV-Sparpakets auf die Krankenhausbranche. Kritiker warnen daher vor der Gefahr einer „kalten Strukturbereinigung“, bei der wirtschaftlich schwächere Einrichtungen ungeachtet ihrer möglichen Systemrelevanz unkoordiniert vom Markt verdrängt werden könnten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass der geplante erweiterte Gestaltungsspielraum der Bundesländer und Fristverschiebungen den Fortbestand unwirtschaftlicher Angebotsstrukturen begünstigen und die Reform verwässern.

Umstrukturierungsprozess der Krankenhauslandschaft bereits im Gange

Bereits vor der verbindlichen Einführung der Leistungsgruppensystematik als Planungs- und Finanzierungsgrundlage ist trotz der beschriebenen Planungsunsicherheit ein deutlicher Konsolidierungsdruck im Krankenhaussektor zu beobachten. Zur Erfüllung der Anforderungen an Mindestvorhaltezahlen (MVHZ), Facharztqualifikation und apparative Ausstattung prüfen viele Krankenhäuser verstärkt Kooperationen, Zusammenschlüsse und Verbundlösungen. Parallel dazu nehmen Abteilungsverlagerungen innerhalb von Klinikverbünden sowie Umwandlungen in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) zu. Dies spiegelt sich auch in der Transaktionsdynamik wider: Laut f&w-Curacon-Fusionsradar (09/2025) stiegen die Transaktionsmeldungen im Krankenhausbereich im ersten Halbjahr 2025 um 28 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum und erreichten damit einen neuen Höchststand. Zusätzlichen Schub erhält der Strukturwandel seit diesem Jahr durch den im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verankerten Transformationsfonds. Dieser stellt im Zeitraum von Januar 2026 bis Ende 2035 insgesamt 50 Mrd. € zur Finanzierung der mit der Reform verbundenen Umstrukturierungen der Krankenhauslandschaft bereit.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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