Insgesamt 52% der Krankenhäuser haben noch keine gültige Vereinbarung über ihr Pflegebudget 2022, und bei rund 15% steht sogar die Vereinbarung für das Jahr 2020 noch aus. Dies ist das Ergebnis einer Benchmark-Studie zum Pflegebudget von PwC Healthcare. In der aktuellen Ausgabe der Healthcare News kam die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft ferner zu dem Ergebnis, dass Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft mit einer Quote von 56% deutlich häufiger ihre Verhandlungen mit den Kassen abgeschlossen haben als private Kliniken (36%). Freigemeinnützige Einrichtungen lagen mit 52% im Gesamtdurchschnitt. Laut PwC könnte sich die höhere Quote bei den öffentlichen Krankenhäusern durch die schlechtere Liquiditätslage und damit dem höheren Druck erklären, auch unter Inkaufnahme finanzieller Nachteile, zu einem schnellen Abschluss beim Pflegebudget zu kommen.
Starke regionale Unterschiede bei der Vereinbarungsquote
Entscheidend für den Erfolg der Pflegebudgetvereinbarung ist offenbar auch der Standort des Krankenhauses. Im regionalen Vergleich zeigen sich enorme Unterschiede. Während neben Bayern (mit 86% Spitzenreiter) auch Bremen und Sachsen eine Erfolgsquote von über 80% verzeichnen, haben in Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und in Berlin weniger als 20% der Kliniken ein Pflegebudget für 2022 vereinbart.
Pflegebudget zeigt Wirkung bezüglich der Stärkung der Pflege
Zwischen 2020 und 2022 hat sich das Pflegebudget um knapp 14% und die Zahl der vereinbarten Vollzeitkräfte um rund 8% erhöht. Gleichzeitig steigen die durchschnittlichen Kosten je Vollkraft um fast 5% auf 65.668 Euro.
Der Trägervergleich stützt die These des höheren Abschlussdrucks der öffentlichen Häuser zulasten des Ergebnisses. Während die freigemeinnützigen Krankenhäuser eine Gesamtsteigerung des Pflegebudgets um 17% erreichten, lagen die öffentlichen Einrichtungen bei nur rund 12%. Freigemeinnützige Träger punkteten auch beim Personalaufbau. Sie konnten eine Steigerung um rund 11% verzeichnen. Im Vergleich hierzu lag das Wachstum bei den öffentlichen Trägern bei 7% und bei den privaten Kliniken bei 6%.
Leiharbeitsquote steigt 2020-2022 um mehr als ein Fünftel
Auffallend hoch ist mit 21% eine starke Steigerung bei der Leiharbeitsquote. Der Studie zufolge ergab sich in diesem Bereich eine Steigerung des durchschnittlich pro Klinik vereinbarten Leiharbeitsbudgets um knapp 3%. Im Regionalvergleich erhöhte sich die Leiharbeitskräfte-Quote am stärksten in Hamburg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Laut PwC deuten die Zahlen auf den Fachkräftemangel hin, infolgedessen sich gegenwärtig pflegestärkende Maßnahmen nicht ohne Leiharbeit umsetzen lassen. Eine leichte Abschwächung der Steigerungsdynamik könnte jedoch auf den erfolgreichen Aufbau eines eigenen Personalstamms der Kliniken hindeuten.
Leichter Anstieg bei den pflegeentlastenden Maßnahmen
Pflegeentlastende Maßnahmen (etwa Technologien, die den Administrationsaufwand verringern, oder die Einstellung von nicht-pflegerischem Personal) stiegen trägerübergreifend zwischen 2020 und 2022 von 1,8 auf 2,5%. Private Träger lagen mit einer Erhöhung von 2,3 auf 3% vorn.
Kommentar:
Das Pflegebudget wurde als neue Form der Vergütung der Pflegepersonalkosten im Jahr 2020 eingeführt. Zu diesem Zweck wurden die Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert. Die Personalkosten für die Pflege am Bett sind seitdem fallpauschalenunabhängig durch ein vor Ort zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen zu vereinbarendes klinikindividuelles Pflegebudget nach dem Selbstkostendeckungsprinzip abzugelten. Das Budget soll die den Krankenhäusern tatsächlich entstandenen Kosten für die patientennahe Pflege auf bettenführenden Stationen refinanzieren, unabhängig davon, ob die gegebene Personalausstattung des Krankenhauses (hinsichtlich Anzahl und Qualifikation der Pflegekräfte) als wirtschaftlich gilt oder nicht. Die Gehälter werden jedoch im Regelfall nur in Höhe tarifvertraglicher Vereinbarungen berücksichtigt. Die Finanzierung der Kosten aller weiteren Krankenhausbeschäftigten (z.B. OP-Pfleger, Ärzte, Techniker und Verwaltungsmitarbeiter) erfolgt über die aG-DRG.
Anhaltender Disput um das Pflegebudget
Die Geschichte des Pflegebudgets ist seit Beginn durch große Unstimmigkeiten zwischen Kassen und Krankenhäusern auf Bundes- sowie auf regionaler Ebene geprägt, was sich unter anderem in einer großen Anzahl an Schiedsstellenfällen niederschlägt. Die großen zeitlichen Verzögerungen bei der Vereinbarung wirken sich mit Blick auf die gegenwärtig angespannte Liquiditätslage vieler Krankenhäuser besonders negativ aus. Zwar erhalten die betroffenen Kliniken einen Ausgleich für noch nicht finanzierte Personalkosten, Planungssicherheit bezüglich der Höhe des später bewilligten Budgets besteht jedoch nicht. Im Zuge der geplanten Krankenhausreform soll das Pflegebudget künftig in der Finanzierung der Vorhalteleistung der Kliniken aufgehen.
Quelle: Publikationen – Healthcare News, 75. Ausgabe, Juli 2024 (pwc.de)