Nachdem der Bundesrat im April der Verordnung zur Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (PPBV) der Bundesregierung zugestimmt hatte, ist die Verordnung mit der aktualisierten Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) seit dem 1.7.2024 in Kraft. Die PPBV sieht vor, dass Krankenhäuser künftig ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) weiterleiten. Am 1.10. endete die Übergangsphase, während der die Kliniken die Gelegenheit hatten, ihre Prozesse an die neuen Regelungen anzupassen und das Personal entsprechend zu schulen. Die Nachweismeldung für das 3. Quartal 2024 ist verbindlich und muss bis zum 31.1.2025 beim InEK eingehen. Die an das InEK übermittelten Daten bilden die Grundlage zur Feststellung von Abweichungen zwischen den gegebenen Ist-Werten und den Sollwerten bei der Personalbesetzung. Für Maßnahmen zum Personalaufbau zur Erfüllung der Soll-Besetzung ist ein separates Verordnungsverfahren geplant.
Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die Sollvorgaben für das Pflegepersonal ab dem Jahr 2025 für alle Krankenhäuser verbindlich sein sollen. Bei Unterschreitungen der festgelegten Werte sind Sanktionen angedacht. Vorerst sollen diese jedoch auf die Nichterfüllung der Dokumentations- und Übermittlungspflichten Anwendung finden. Ab 2027 ist eine regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung der PPR 2.0 geplant.
Ziele der Verordnung sind die bedarfsgerechte Zuteilung von Pflegepersonal sowie die Verbesserung der Patientensicherheit und – mit Blick auf die Sicherung des pflegerischen Nachwuchses – auch der beruflichen Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte.
Kommentar:
Bei PPR 2.0 handelt es sich um eine grundlegend überarbeitete und modernisierte Version der Pflegepersonalregelung (PPR). Sie wurde bereits 2019 gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Pflegerat und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entwickelt. Seitdem hatten die Initiatoren auf eine Umsetzung gedrängt. Die Neuregelung hat jedoch ihre Kehrseiten – denn der administrative Aufwand in Zusammenhang mit der Erfassung, Dokumentation, Auswertung und Übermittlung der Daten ist hoch. Betroffen sind auch die bereits überlasteten Pflegekräfte in den Kliniken, die u.a. täglich eine Einstufung des Pflegebedarfs der auf der Station befindlichen Patienten nach den neuen PPR-Einstufungskriterien vornehmen müssen. Von der weiteren Zunahme der bürokratischen zulasten der pflegerischen Aufgaben dürfte eher eine abschreckende Wirkung auf den dringend benötigten Nachwuchs ausgehen.
Fachkräftemangel als größtes Hindernis
Auf lange Sicht könnte eine bessere Personalbesetzung dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Mit Blick auf den Renteneintritt der Babyboomer-Generation und den sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel ist jedoch fraglich, ob es kurz- und mittelfristig gelingen wird, neue Pflegekräfte in ausreichender Zahl zu gewinnen. Eine Chance könnte sich allenfalls im Bereich der Teilzeitkräfte und Wiedereinsteiger bieten.